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Abrechnung Klagerücknahme

Verfasst: 16.02.2009, 10:25
von Desiree
Hallo,

wir haben unsere Klage zurückgenommen und um Aufhebung des anberaumten Termins gebeten.

Dies ist auch geschehen.

Meine Frage ist, wie ich das ganze jetzt ggü unserer Mandantin abrechne!?!

Nehme ich lediglich eine

0,8 Verfahrensgeb., Nr. 3101
Auslagenpauschale
Ust
Endsumme
?????????????????????????

Verfasst: 16.02.2009, 10:28
von Smilie
Nein - Du kannst Die volle 1,3er VG abrechnen. Die 0,8er würdest Du bekommen, wenn Euer Auftag VOR Klageeinreichung erledigt gewesen wäre. Hier habt Ihr die Klage aber bereits eingereicht und somit die 1,3er VG verdient.

Verfasst: 16.02.2009, 10:29
von Desiree
Ok, Danke schön :)

Verfasst: 16.02.2009, 16:43
von wimo52
denke dran, dass du Gerichtskosten von der Gerichtskasse erstattet bekommst...

Verfasst: 16.02.2009, 19:58
von jojo
Unter Anrechnung einer GG ?

Habt ihr über einen 269er Beschluss (je nach Sachverhalt sinnvoll) mal nachgedacht ?