Abrechnung Klagerücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Desiree
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#1

16.02.2009, 10:25

Hallo,

wir haben unsere Klage zurückgenommen und um Aufhebung des anberaumten Termins gebeten.

Dies ist auch geschehen.

Meine Frage ist, wie ich das ganze jetzt ggü unserer Mandantin abrechne!?!

Nehme ich lediglich eine

0,8 Verfahrensgeb., Nr. 3101
Auslagenpauschale
Ust
Endsumme
?????????????????????????
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Smilie
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#2

16.02.2009, 10:28

Nein - Du kannst Die volle 1,3er VG abrechnen. Die 0,8er würdest Du bekommen, wenn Euer Auftag VOR Klageeinreichung erledigt gewesen wäre. Hier habt Ihr die Klage aber bereits eingereicht und somit die 1,3er VG verdient.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Desiree
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#3

16.02.2009, 10:29

Ok, Danke schön :)
wimo52
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#4

16.02.2009, 16:43

denke dran, dass du Gerichtskosten von der Gerichtskasse erstattet bekommst...
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jojo
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#5

16.02.2009, 19:58

Unter Anrechnung einer GG ?

Habt ihr über einen 269er Beschluss (je nach Sachverhalt sinnvoll) mal nachgedacht ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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