Reisekosten einer Partei

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
kapo
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#1

11.02.2009, 17:06

hallo..

ich habe mal eine frage bezüglich der erstattung der reisekosten einer partei bei teilnahme am gerichtstermin..

wenn ein instruierter vertreter einer partei mit dem ra zusammen den termin für die partei wahrnimmt, kann er ja die reisekosten im wege des festsetzungsverfahrens geltend machen..

oder

wie ist es, wenn er selbst als zeuge geladen ist.. kann er dann auch anhand des formulars von der staatskasse verdienstausfall usw. beantragen.. oder muss er alle termine mit dem formular gegenüber der staatskasse geltend..

wäre supi, wenn mir jemand schnell mal auf die sprünge helfen kann..

vielen dank..
Tigra
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#2

11.02.2009, 17:08

:suche

Stichwort JVEG
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gkutes

#3

11.02.2009, 17:13

auch unter den stichwörtern "reisekosten" oder "partei" zu finden :)
kapo
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#4

11.02.2009, 17:18

ja.. da habe ich schon mal geguckt.. aber ich würde gerne wissen, ob der zeuge nur anhand des formulars gegenüber dem gericht abrechnet oder eher im wege der festsetzung..
gkutes

#5

11.02.2009, 17:24

du hast reisekosten der partei geschrieben. das ist ja was anderes als ein Zeuge.
die parteiabrechnung schreibst du einfach mit in den KFA
kapo
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#6

11.02.2009, 17:27

genau das ist meine frage.. also der mandant wurde gleichzeitig als zeuge geladen.. ist das nun kfa oder formular staatskasse..

hmm.. ich glaub, ich steh grad mächtig auf dem schlauch..

hat evtl. auch noch jemand die ?? parat, die man nach brago als reisekosten der partei abrechnen konnte..??
gkutes

#7

11.02.2009, 17:29

ZSEG war das zu brago zeiten.
wenn partei=zeuge bin ich grad überfragt.
muss jetzt auch leider los. sorry
Tigra
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#8

11.02.2009, 17:33

wenn der mandant beklagter ist und als zeuge aussagt bekommt er nicht 2 mal auslagen - seine macht man immer nach dem JVEG geltend
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kapo
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#9

11.02.2009, 17:45

ok.. das hilft mir schon mal weiter.. danke dir..

ich hab grad was bzgl. verzehrgeld im zseg gelesen.. könnte ich das für unseren mandanten ebenfalls geltend machen, wenn er am gerichtstermin teilgenommen hat und dieser länger dauerte..??
Tigra
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#10

11.02.2009, 19:19

schmeiß dasd zseg weg -und guck ins JVEG - das zseg gibt es nicht mehr, das gabs zur brago aber nicht zum rvg - das JVEG ist in jedem RVG ziemlich weit hinten drin!
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