Abrechnung Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
GossipGirl
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#1

10.02.2009, 23:02

Hey,

ich habe mal eine Frage. Habe noch nie eine Strafsache abgerechnet und jetzt habe ich da eine Sache von einer Kollegin auf den Tisch bekommen und weiß echt überhaupt nicht, was ich machen soll? Könnt ihr mich da bitte helfen???

Zum Sachverhalt: (Hoffe, ich habe alles richtig verstanden und nichts vergessen)

Wir haben den Mandanten im vorbereitenden Verfahren vertreten und haben eine Einlassung gefertigt. Dann kam es zum gerichtlichen Verfahren und da haben wir an einer Hauptverhandlung vor der Strafkammer teilgenommen. Der Mandant war auf freiem Fuß…

Bin echt froh über jede Hilfe und jeden Tipp…

Vielen Dank
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Asgoth
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#2

11.02.2009, 07:31

Die anfallenden Gebühren dürften sich bei sorgfältiger Lektüre doch eigentlich aus Teil 4 VV RVG ergeben ;)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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LuzZi
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#3

11.02.2009, 13:01

Kann da Asgoth nur zustimmen. Abrechnungen von Strafsachen sind meist sogar noch leichter als Abrechnungen in Zivilsachen. Da musst du immer nur den Text unter den Nummern lesen, damit weißt du dann schon Bescheid.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Claudi130874
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#4

11.02.2009, 13:17

Position VV-Nummer Gebührentext/Berechnung Betrag
1 4104 Verfahrensgebühr Ermittlungsverf. 140,00 €
2 4100 Grundgebühr 165,00 €
3 4106 Verfahrensgebühr ger. Verf. 140,00 €
4 4108 Terminsgebühr 230,00 €
5 7002 Auslagenpauschale 20,00 €
6 Summe netto 695,00 €
7 7008 zzgl. 19% USt 132,05 €

Summe 827,05 €


So würd jetzt meine Rechnung aussehen, sind alles Mittelgebühren.
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#5

11.02.2009, 13:21

Tztz, seit wann rechnen wir hier denn vor? ;) Sind hier zum helfen, nicht zum Arbeit der anderen erledigen weißt du doch.
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#6

11.02.2009, 13:26

:zustimm Claudi
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#7

11.02.2009, 13:28

Das RVG-Programm ist ja auch soo praktisch im Pc, da brauch ich selbst nicht zu rechnen Luzzy
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#8

11.02.2009, 13:31

Ach, das doch langweilig. Da lernt man ja nichts und das ist alles so einfach. Bin froh, dass ich kein Programm auf der Arbeit hab :)
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#9

11.02.2009, 14:07

Claudi130874 hat geschrieben:da brauch ich selbst nicht zu rechnen
Das solltest Du aber. Das Programm verleitet dazu, nicht mehr darüber nachzudenken, was man da eigentlich macht. Und zack - Die TE hat geschrieben, daß die Hauptverhandlung vor der Strafkammer stattgefunden hat. Deine Abrechnung ist deshalb für sie nicht zu verwenden. Die richtigen Ziffern fürs Hauptverfahren sind 4112 VG und 4114 TG (im Fall der Beiordnung je nach Länge des Termins ggf. auch 4116 oder 4117).

Außerdem: Kopien nicht vergessen!
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#10

11.02.2009, 14:23

Soviel dazu ;)
Das beweist mir wieder einmal, dass ich froh sein kann, kein Programm zu benutzen. Meine ehemalige Kollegin arbeitet in ihrer neuen Kanzlei mit RA-Micro und sie sagt, sie hat das Gefühl, als würde sie verblöden. Das Programm macht alles, sie braucht nichts zutun. Da geht doch der Spaß flöten.
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