Urkundsprozess + Kündigungsschutzklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Iustitia
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#1

10.02.2009, 17:23

Hallo Ihr lieben fleißigen Bienchen!!

Ich habe hier eine ganz blöde Akte auf den Tisch bekommen und soll mal eben zwei Rechnungen zaubern. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Urkundsprozess:

- außergeerichtliche Besprechungen mit Gegenseite
- Klage beim LG
- Termin zur Güteverhandlung
- Vergleichsvorschlag seitens des Gerichts, wurde angenommen
- Widerruf d. Vergleichs durch Bekl.
- Termin zur mündlichen Verhandlung
- VU ergeht, da Kl. keine Anträge stellt
- Kl. legt Einspruch gegen VU ein
- Termin zur mündlichen Verhandlung
- Vergleich (inkl. Streitwertfestsetzung)

Und als ob das noch nicht kompliziert genug ist, wurde parallel noch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Das ArbG erklärte sich für nicht zuständig und gab die Klage an das LG ab. Im Vergleich des Urkundsprozesses wurde dann die Angelegenheit mit der KüSchkl gleich mit erledigt, die auch bereits Gegenstand in den mündlichen Verhandlungen war (da zwischenzeitlich vom ArbG ans LG abgegeben).

Und nun? Mache ich zwei Kostenrechnungen oder eine? Der Kl. hat für jedes der zwei Verfahren Gerichtskosten gezahlt. Allerdings erging zum Schluss des Urkundsprozesses ein Streitwertfestsetzungsbeschluss in dem stand, dass auf die Urkundenklage 321.445,33 und auf die KüSchKl 15.000,00 EUR entfielen (was die Gebühren angeht). Für den Vergleich gilt der Wert 376.445,33.

Ich hoffe, das war soweit verständlich. Kann mir jemand helfen? Oh bitte. Die Sekretärin und der Anwalt, die die Sache damals betreut haben, sind nicht da und ich muss das Ding bis morgen Mittag fertig haben... Bin für jeden Tipp dankbar.

Lieben Dank schon mal!!! Iustitia
Micsi11
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#2

10.02.2009, 18:25

Guten Abend,

also, ich mach mal vorsichtigen Vorschlag.

Da beide Sachen ja rechtshängig waren und Gebühren, die einmal entstanden sind, eigentlich nicht mehr in Wegfall geraten können, würde ich zwei Abrechnungen machen:

Verfahren A (Klage beim LG):

1,3 Verfahrensgebühr aus Wert EUR 321.445,33
0,8 Verfahrensgebühr aus Wert EUR 15.000,00
--> nicht höher als 1,3 Verfahrensgebühr aus Wert EUR 376.445,33
1,2 Terminsgebühr aus Wert EUR 376.445,33
1,0 Einigungsgebühr aus Wert EUR 376.445,33
(Auslagen, Gerichtskosten etc.)

Verfahren B (vormals KüSchkl):

1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 15.000,00
abzgl. Differenz aus 1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 376.445,33 und 1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 321.445,33
1,2 Terminsgebühr aus EUR 15.000,00
abzgl. Differenz aus 1,2 Terminsgebühr aus EUR EUR 376.445,33 und 1,2 Terminsgebühr aus EUR 321.445,33
Auslagen, Gerichtskosten

Fertig!

Okay, hab ich jetzt kompliziert geschrieben, oder? Weiß nicht, wie ich es einfacher schreiben soll. Hast vielleicht Gerold/Schmitt-Kommentar zum RVG? Da ist das aufgeführt.
Iustitia
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#3

11.02.2009, 09:21

Vielen, vielen Dank für den Tipp! Ich denke, so hätte ich es auch gemacht, erscheint mir logisch. Ich wühl noch mal ein bissel in der Akte und in Kommentaren, aber ich denke, bei o.g. Rechnungen wird es bleiben. Vielen Dank noch mal!!
Iustitia
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