Hi to all,
habe mal wieder eine "kleine" Frage an euch.
Folgender Fall:
Unser Mandant ist in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat einen Bußgeldbescheid über 85,00 EUR erhalten und uns dann eingeschaltet. Wir haben auftragsgemäß gegen diesen Widerspruchsbescheid Einspruch eingelegt. Heute kam Benachrichtigung/Beschluss des Amtsgerichts, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt wird.
Wie rechne ich jetzt ab? Ich habe zwei Varianten, welche ist die richtige?
1. Variante:
Grundgebühr VV-NR. 5100 (85,00 EUR)
Verfahrensgebühr VV-Nr. 5103 (150,00 EUR)
oder 2. Variante:
Grundgebühr VV-Nr. 5100 (85,00 EUR)
Verfahrensgebühr VV-Nr. 5109 (150,00 EUR)
Zusatzgebühr VV-Nr. 5115 (150,00 EUR)
beides zzgl. Auslagen und Steuern.
Bin für jede Anregung und Hinweise dankbar und darum im voraus an euch.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Verkehrsordnungswidrigkeit abrechnen
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schau immer nach vorne, nie zurück
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Hi Tanja,
ist lieb von dir, aber die Abrechnung kann ruhig noch ein paar Tage warten, schließlich betrifft es einen unserer Stammmandanten bzw. einen Angestellten, wobei der Arbeitgeber die Rechnung zahlt (weil Einspruch erfolgreich).
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
ist lieb von dir, aber die Abrechnung kann ruhig noch ein paar Tage warten, schließlich betrifft es einen unserer Stammmandanten bzw. einen Angestellten, wobei der Arbeitgeber die Rechnung zahlt (weil Einspruch erfolgreich).
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Also ich würde die Abrechnung so machen:
Grundgebühr Nr. 5100 VV
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV
Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV
Gebühr gem. Nr. 5115 VV
zzgl. Auslagen + USt
Die Verfahrensgebühr fällt einmal im vorbereitenden Verfahren an, da Ihr ja dort Einspruch eingelegt habt, und natürlich auch im Verfahren vor dem Amtsgericht, nachdem die Sache dorthin abgegeben wurde. Da das Verfahren eingestellt wurde, und somit eine HV entbehrlich wurde, fällt ebenfalls noch die Zusatzgebühr an.
Hoffe, Dir damit geholfern zu haben!
LG
Nell
Grundgebühr Nr. 5100 VV
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV
Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV
Gebühr gem. Nr. 5115 VV
zzgl. Auslagen + USt
Die Verfahrensgebühr fällt einmal im vorbereitenden Verfahren an, da Ihr ja dort Einspruch eingelegt habt, und natürlich auch im Verfahren vor dem Amtsgericht, nachdem die Sache dorthin abgegeben wurde. Da das Verfahren eingestellt wurde, und somit eine HV entbehrlich wurde, fällt ebenfalls noch die Zusatzgebühr an.
Hoffe, Dir damit geholfern zu haben!
LG
Nell
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Hi Nell,
für deine Hilfe. Dann kann ich ja jetzt gleich mal die Gebühren "eintreiben" bei unserer Mandantin. :wink
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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