Anerkenntnisurteil Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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worldi
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#1

09.02.2009, 14:35

- Klage eingereicht über 590 €
- schriftliches Verfahren (§ 495 a ZPO) angeordnet
- Gegenseite erkennt an
- Anerkenntnisurteil ergeht und Verkündigungstermin wurde gestrichen


Frage: Kostenabrechnung mit oder ohne Terminsgebühr (3104)??
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Sinchen
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#2

09.02.2009, 14:47

1,2 Terminsgebühr. Wenn ein Anerkenntnisurteil ergeht, entsteht auch eine 1,2 Terminsgebühr.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
gkutes

#3

09.02.2009, 14:47

ja, wenn nicht nur über die kosten entschieden wurde
ant
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#4

09.02.2009, 14:58

Dem stimme ich auch zu. Ich hab dies erst letzte Woche gehabt.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#5

09.02.2009, 15:14

Schau mal, was unter der Nr. 3104 steht:

"Die Gebühr entsteht auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ... oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden worden ist ..."

Also, Abrechnung mit 1,2 Terminsgebühr
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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