erstes Beratungsgespräch-RSV
Verfasst: 09.02.2009, 12:02
Hallo,
mein chef möchte eine Gebühr für eine Erstberatungsgebühr gegenüber der Rechtsschutzversicherung (RSV) abrechnen. Mit dem Mdt. hat er aber keine Gebührenvereinbarung getroffen. Eigentlich müsste er die Gebühr jetzt nach billigem Ermessen festsetzen.
Meine Frage: Akzeptieren die RSV in solchen Fällen, wenn man in die Rechnung einfach reinschreibt "Gebühr für erstes Beratungsgespräch gem. § 34 RVG" oder fragen die dann nach, inwieweit die Gebühr billigem Ermessen entspricht (wir wollen 150,00 € abrechnen).????
Lg
mein chef möchte eine Gebühr für eine Erstberatungsgebühr gegenüber der Rechtsschutzversicherung (RSV) abrechnen. Mit dem Mdt. hat er aber keine Gebührenvereinbarung getroffen. Eigentlich müsste er die Gebühr jetzt nach billigem Ermessen festsetzen.
Meine Frage: Akzeptieren die RSV in solchen Fällen, wenn man in die Rechnung einfach reinschreibt "Gebühr für erstes Beratungsgespräch gem. § 34 RVG" oder fragen die dann nach, inwieweit die Gebühr billigem Ermessen entspricht (wir wollen 150,00 € abrechnen).????
Lg