Mein Chef ist seit Jahren Nachtragsliquidator für eine GmbH. Da tut sich jetzt leider nichts mehr und er möchte das Amt niederlegegn. Ich soll jetzt eine Mitteilung ans Gericht machen und darin auch seine Kosten auflisten.
Gesetzlich gibt es wohl keinen Anspruch.
Wonach bemisst sich denn die Vergütung eines Nachtragsliquidators? Ich habe absolut nichts dazu gefunden.
Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tipp geben. Vielen Dank!!