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Vergütung Nachtragsliquidator

Verfasst: 03.02.2009, 12:05
von Snooze
Mein Chef ist seit Jahren Nachtragsliquidator für eine GmbH. Da tut sich jetzt leider nichts mehr und er möchte das Amt niederlegegn. Ich soll jetzt eine Mitteilung ans Gericht machen und darin auch seine Kosten auflisten.

Gesetzlich gibt es wohl keinen Anspruch.
Wonach bemisst sich denn die Vergütung eines Nachtragsliquidators? Ich habe absolut nichts dazu gefunden.

Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tipp geben. Vielen Dank!!

Verfasst: 04.02.2009, 21:20
von Snooze
So, bin inzwischen schlauer...
Man rechnet das Ganze wie einen Insolvenzverwalter nach der InsVV ab, weil die Tätigkeit ja vergleichbar ist.
Nur so zur Info... 8)