Angaben bei einer Abrechnung nach Stunden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#1

03.02.2009, 11:53

Hallo,

wir haben von einem Anwalt eine Abrechnung nach Stundenbasis erhalten:

Telefonat mit Mandant; Schreiben an Gericht, Studium der Akten; usw. (und dann das Honorar für die ganzen Tätigkeiten) 5.000,00 €

Auslagenpauschale 20,00 €
Zwischensumme 5.020,00 €
19 % Mehrwertsteuer 953,80 €
Summe 5.973,80 €

Aus meiner Kanzleitätigkeit kenne ich das eigentlich so, dass man jede Tätigkeit mit Zeit angeben muss, zumindest haben wir das immer so gemacht. :?:
Müssen die einzelnen Zeiten angegeben werden? Wenn ja, steht das irgendwo im Gesetz.
Inselbiene

#2

03.02.2009, 12:05

ich kenne das auch so, dass die genauen Zeiten mit Tätigkeitsbeschreibung angegeben werden müssen. Aber wo das jetzt steht, ... mmh? Vielleicht finde ich noch was
Maximum
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1024
Registriert: 06.03.2008, 11:24

#3

03.02.2009, 12:07

§ 14 UstG passt hier eventuell.. die Frage ist hier aber ob ich für jedes einzelne Dingens ein Datum angeben muss oder ob nicht einfach der Leistungszeitraum reicht.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

03.02.2009, 12:10

Danke Maximum: § 14 UStG hatte ich gesucht.

Das Problem hierbei ist auch noch, dass ich eine Rechnung habe mit Leistungszeitraum Oktober 2007 und die andere Rechnung ist mit Leistungszeitraum September 2007 - Oktober 2008. Ich kann halt nicht genau nachvollziehen, was von der ersten Rechnung auch in der zweiten Rechnung auftaucht. Ich hatte gehofft, dass ich dem Anwalt gleich mit einer Fundstelle komme, dann ist es schwerer zum Bestreiten.
gkutes

#5

03.02.2009, 12:33

zumindest sollte doch draufstehen, wieviele Stunden die 5000 euro beinhalten.
in unseren zeitabrechnungen steht auch immer nur soundsoviele Stunden á soundsoviel Euro. Als Anlage haben wir zwar die Aufschlüsselung, aber eine Anlage gehört ja in dem Sinne nicht unbedingt zur Rechnung. Wenn es eine Pflicht dazu gäbe, müsste die Aufstellung ja direkt in die Rechnung rein. (oder?)

edit: und dass zu zwei rechnungen über einen zeitraum hast ist natürlichsehr unglücklich. da musst du nachhaken
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#6

03.02.2009, 12:41

Wir haben auch immer eine Aufschlüsselung als Anlage geschickt und in der Rechnung
soundsoviele Stunden á soundsoviel Euro
. Doch hier: Fehlanzeige.

Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich darum bitte, dass er mir mitteilen soll, wieviele Stunden die Rechnung beinhaltet und ob er mir nicht auch eine genaue Aufstellung schicken kann. Mal sehen was passiert.

Danke für eure Hilfe. Manchmal ist man echt verwirrt.
madeja
Forenfachkraft
Beiträge: 212
Registriert: 17.09.2008, 19:49
Wohnort: Frankfurt

#7

03.02.2009, 14:11

der Anwalt muss im Ernstfall nachweisen können, dass er tatsächlich die abgerechnete Stundenzahl erbracht hat. Das wird ihm nicht gelingen, wenn er nicht sagen kann, wann er welche Tätigkeit erbracht haben will.
Antworten