Rücknahme Widerklage - Streitwert?
Verfasst: 02.02.2009, 14:50
Hallo Ihr Lieben
Wir hatten einen MB beantragt, darauf kam Widerspruch. Der Anspruch wurde begründet, darauf kam ne Widerklage. Jetzt hat die Gegenseite ihre Widersklage zurückgenommen und den Anspruch anerkannt. Soweit so gut.
Im AU steht jetzt aber als Streitwert der Wert des Mahnverfahrens. Muss ich jetzt vorher die Kosten der Widerklage der Gegenseite auferlegen lassen? oder kann ich im KFA gleich den erhöhten Streitwert (Mahnverfahren+Widerklage) nehmen?
Oder geht das hier aus irgendwelchen Gründen sowieso nicht?
Danke
wimo
Wir hatten einen MB beantragt, darauf kam Widerspruch. Der Anspruch wurde begründet, darauf kam ne Widerklage. Jetzt hat die Gegenseite ihre Widersklage zurückgenommen und den Anspruch anerkannt. Soweit so gut.
Im AU steht jetzt aber als Streitwert der Wert des Mahnverfahrens. Muss ich jetzt vorher die Kosten der Widerklage der Gegenseite auferlegen lassen? oder kann ich im KFA gleich den erhöhten Streitwert (Mahnverfahren+Widerklage) nehmen?
Oder geht das hier aus irgendwelchen Gründen sowieso nicht?
Danke
wimo