Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder Hilfe beim Abrechnen...
Kurzer Sachverhalt:
Gegenseite hat Kündigungsschutzklage eingereicht und dann die Klage erweitert wegen Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Wir haben Widerklage eingereicht (wegen Zahlung von 348,45 EUR)
Dann gab´s ein Hin und Her...
Letztlich wurde ein Vergleich geschlossen, auch über nicht anhängige Ansprüche.
Das Gericht hat den Streitwert wie folgt festgesetzt:
Für das Klageverfahren 116.295,85 EUR und
für den Vergleichsabschluss der nicht rechtsanhängigen Ansprüche: 7000 EUR
Ich blick hier überhaupt nicht mehr durch... WEiß nicht mal mehr genau, wie das mit der Differenzverfahrensgebühr läuft.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Hilfe beim Abrechnen
- avors
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Vielleicht ist das noch wichtig... der Wert für die Widerklage wurde in den Gegenstandswert von 116.296,85 EUR hinzugerechnet...
[color=#4000FF]Ich liebe Arbeit! Ich könnte stundenlang zusehen...[/color]
-
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wenn der GW so richtig ist, dann sieht Rg. so aus
Gegenstandswert: 116.295,85 EUR
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.860,30 EUR
Gegenstandswert: 7.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13
RVG, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 0,00 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 123.295,85 EUR
berücksichtigt -
Gegenstandswert: 123.295,85 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.717,20 EUR
Gegenstandswert: 116.295,85 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr.
1003, 1000 VV RVG 1,0 1.431,00 EUR
Gegenstandswert: 7.000,00 EUR
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 562,50 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 123.295,85 EUR
berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 5.571,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV
RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 5.591,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 1.062,29 EUR
zu zahlender Betrag 6.653,29 EUR
Gegenstandswert: 116.295,85 EUR
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.860,30 EUR
Gegenstandswert: 7.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13
RVG, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 0,00 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 123.295,85 EUR
berücksichtigt -
Gegenstandswert: 123.295,85 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.717,20 EUR
Gegenstandswert: 116.295,85 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr.
1003, 1000 VV RVG 1,0 1.431,00 EUR
Gegenstandswert: 7.000,00 EUR
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 562,50 EUR
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 123.295,85 EUR
berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 5.571,00 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV
RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 5.591,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 1.062,29 EUR
zu zahlender Betrag 6.653,29 EUR
- avors
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Frag mich nicht, wie die das Gericht den Wert zusammensetzt... bin einfach nur noch total verwirrt...
Aber gaaanz vielen Dank für die Rechnung!!! Naja, vielleicht kapier ich´s jetzt endlich mal...
Liebe Grüße!
Aber gaaanz vielen Dank für die Rechnung!!! Naja, vielleicht kapier ich´s jetzt endlich mal...
Liebe Grüße!
[color=#4000FF]Ich liebe Arbeit! Ich könnte stundenlang zusehen...[/color]