Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Refa-Susi

#1

29.01.2009, 10:50

Ich soll in einer Sache die RA-Kosten gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen, weil der unsere Kostennote nicht zahlt.

Es gibt ein Urteil, in dem steht, dass unser Mandant zur Auskunft über sein Vermögen aufgefordert wird und dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300,00 €.

Einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss gibt es nicht.

Wie gehe ich nun vor?? Hab sowas noch nicht gemacht.

Ist es so richtig:

An das
Amtsgericht Dresden
- Familiengericht -


KFA

in Sachen


....

Geschäftszeichen:


beantragen wir, unsere Vergütung gegen den Beklagten gem. § 11 Abs. 1 RVG wie folgt festzusetzen:

Vergütungsberechnung:

RA-Gebühren + verauslagte Gerichtskosten

Es wird beantragt, die Verzinsung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Antragstellung auszusprechen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.

Alle gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden.

Unterschrift



oder



mache ich eine Vollstreckungsandrohung an unseren Mandanten, aber wir haben ja keinen Vergütungsfestsetzungsbeschluss und schon gar keine vollstreckbare Ausfertigung.
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#2

29.01.2009, 10:54

mache ich eine Vollstreckungsandrohung an unseren Mandanten,
kannst Du ja gar nicht, weil Ihr keinen Titel habt, aus dem vollstreckt werden kann.

Also erst mal Mdt ne Rechung schicken und dann KfA ans Prozessgericht I. Instanz.
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gkutes

#3

29.01.2009, 11:25

rechnung an mandanten ist schon draußen. lese ich so. also einfach nen KFA § 11 RVG machen
was das urteil jetzt so richtig damit zu tun hat, ist mir nicht so klar...

viele grüße in die heimat!!!
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#4

29.01.2009, 11:28

oh okay .. habsch auch grad mitbekommen - wer lesen kann... also wie gkutes sagt - gleich KfA...

ich hab mich durch die Sache mit dem Urteil verwirren lassen und dachte... evtl. weg. dem SW für die Berechnung der RA-Kosten.
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Refa-Susi

#5

29.01.2009, 11:29

Danke.

Wir haben den Mandanten unsere Rechnung bereits zugeschickt. Er hat unsere RE angemahnt. Wir haben ihn dann noch mal das RVG erklärt und 3 mal angeschrieben, dass er den Rechnungsbetrag zahlen soll. Zwischenzeitlich hat er uns bisschen was überwiesen, aber noch lange nicht alles.

Also, ich mache jetzt wie von mir oben geschrieben den KFA an das Gericht??? Die Teilzahlung die er geleistet hat, muss ich mit aufführen, nicht wahr?
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#6

29.01.2009, 11:31

Klaro mit aufführen.. sonst gibts nur Ärger.
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#7

29.01.2009, 12:40

Danke.

Muss ich den KFA dreifach an das Gericht schicken?
StineP

#8

29.01.2009, 12:44

Jepp... naja - eigentlich nur zweifach - aber ich mach das immer (doofe Angewohnheit) dreifach.
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immer
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#9

29.01.2009, 12:45

Mach ich jedenfalls immer 3mal: Original + begl. Abschrift + einfache Abschrift. Außerdem musst du 3,50 € Zustellkosten beifügen.
AC/D Schuhe aus!
Refa-Susi

#10

29.01.2009, 12:54

Kann ich die 3,50 € auch gleich per Überweisungsschein einzahlen und eine Kopie des Überweisungsscheines beifügen?
Zahlt ihr die 3,50 € immer mit KFA oder erst wenn Gericht euch auffordert (dauert dann aber länger, nicht wahr)?
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