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Abrechnung gegenüber Staatskasse Verdienstausfall...

Verfasst: 27.01.2009, 22:12
von Sonnen-Mond
Hallo, ich hätte einige Fragen bezüglich der Abrechnung gegenüber der Staatskasse. Habe eine Strafsache zum Abrechnen auf dem Tisch. Es soll für den Angeklagten (der vertreten wird von meinem Chef als Wahlverteidiger) der Verdienstentgang, ein Urlaubstag (wegen der Hauptverhandlung) und Fahrtkosten jeweils für eine Besprechung und den Hauptverhandlungstermin geltend gemacht werden. Wird das über das ZuSEG abgerechnet oder gibts da was anderes? So was hab ich nicht allzu oft zum Abrechnen, - weiß nicht wonach ich abrechnen soll. Kann mir bitte jemand nen Tipp geben? Dankschön im Voraus!!!

Verfasst: 31.01.2009, 19:39
von Luisa123456
Hi, also ich würds nach dem JVEG abrechnen wie in Zivilsachen auch. Hab ich schon mal - ohne Probleme - gemacht.

Verfasst: 31.01.2009, 20:57
von online
Das ZSEG gibt es nicht mehr, es wurde durch das JVEG ersetzt. Ob das in Straf anders abgerechnet wird als in Zivil, weiß ich nicht.

Wenn es Zivil wäre, würde jemandem, der (bezahlten) Urlaub genommen hat, kein Verdienstausfall erstattet, sondern höchstens der Mindestsatz von 3 € pro Stunde. Ob das in Straf auch so ist, weiß ich, wie gesagt, nicht.

Verfasst: 31.01.2009, 22:29
von Sonnen-Mond
Hallo,
vielen herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe mich in meiner "Unwissenheit" an einen Rechtspfleger gewandt und der meinte, wenn ein Urlaubstag (also bezahlter Urlaub durch den Chef) genommen wird, wird in keinem Fall ein Verdienstentgang angesetzt. Wenn ein unbezahlter Urlaub genommen wird, kann der tatsächlich entgangene Betrag in Ansatz gebracht werden, - wobei es auch wieder Obergrenzen gibt. Danke für eure Hilfe!!!

Verfasst: 31.01.2009, 22:32
von online
Na, dann hatte ich ja nicht unrecht. :D