Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ich eine Beratungshilfesache abrechne. Mache ich das über die Geb. 2503 oder 2501? Wie hoch ist der Betrag dann? sind das 70 €? Wir haben jemanden beraten und für ihn Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt.
Beratungshilfe HILFE! DRINGEND!
huhuu,
arbeitest du mit RA-MICRO?? Da hast du im Gebührenprogramm extra nen Abrechnungsformular.
arbeitest du mit RA-MICRO?? Da hast du im Gebührenprogramm extra nen Abrechnungsformular.
Habs gefunden. Was rechne ich denn dann da ab. Beratungsgebühr oder Geschäftsgebühr?
Hmm gute Frage, normalerweise bekommt man für das Einlegen eines Widerspruches nur ne 0,5 Gebühr.
Würde aber ne Geschäftsgebühr abrechnen, da ihr ja tätig geworden seit und ihn nicht nur beraten habt.
Würde aber ne Geschäftsgebühr abrechnen, da ihr ja tätig geworden seit und ihn nicht nur beraten habt.
stimmt, ist ja gerichtlich. also muss ich das hinterher vom gericht festsetzen lassen? wie hoch ist denn der betrag für beratungshilfe ich meine die geschäftsgebühr? weiß das jemand?
Wenn du Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt hast, kannste doch eh nur über PKH abrechnen. Ihr wart doch schon im gerichtlichen Verfahren.
Beratungshilfe gibt es nur außergerichtlich.
Beratungshilfe gibt es nur außergerichtlich.
unsere mandanten haben aber einen beratungsschein bekommen. ich habe jetzt die 70 € + auslagen und mwst. abgerechnet. ist das richtig so??