Beratungshilfe HILFE! DRINGEND!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Minimaus

#1

13.10.2006, 12:28

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie ich eine Beratungshilfesache abrechne. Mache ich das über die Geb. 2503 oder 2501? Wie hoch ist der Betrag dann? sind das 70 €? Wir haben jemanden beraten und für ihn Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt.
Gast

#2

13.10.2006, 12:32

huhuu,

arbeitest du mit RA-MICRO?? Da hast du im Gebührenprogramm extra nen Abrechnungsformular.
Minimaus

#3

13.10.2006, 12:39

Habs gefunden. Was rechne ich denn dann da ab. Beratungsgebühr oder Geschäftsgebühr?
Gast

#4

13.10.2006, 12:50

Hmm gute Frage, normalerweise bekommt man für das Einlegen eines Widerspruches nur ne 0,5 Gebühr.

Würde aber ne Geschäftsgebühr abrechnen, da ihr ja tätig geworden seit und ihn nicht nur beraten habt.
Bianca
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#5

13.10.2006, 13:23

Mahnverfahren ist ja schon gerichtlich. Ich denke, dass es dafür keine Beratungshilfe gibt, die ist ja für außergerichtliche Tätigkeit.

Liebe Grüße
Bianca
Steffen
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#6

13.10.2006, 13:38

wo Bianca Rect hat, hat Sie Recht, m.E.

LG Steffen
Gast

#7

13.10.2006, 14:11

stimmt auch wieder.. steht heut voll neben der Spur...
Minimaus

#8

14.10.2006, 20:41

stimmt, ist ja gerichtlich. also muss ich das hinterher vom gericht festsetzen lassen? wie hoch ist denn der betrag für beratungshilfe ich meine die geschäftsgebühr? weiß das jemand?
Gina

#9

15.10.2006, 11:52

Wenn du Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt hast, kannste doch eh nur über PKH abrechnen. Ihr wart doch schon im gerichtlichen Verfahren.
Beratungshilfe gibt es nur außergerichtlich. :roll:
Minimaus

#10

16.10.2006, 10:02

unsere mandanten haben aber einen beratungsschein bekommen. ich habe jetzt die 70 € + auslagen und mwst. abgerechnet. ist das richtig so??
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