Anwalt vertritt sich selbst, darf er die Kosten festsetzen?
Verfasst: 14.01.2009, 11:27
Hallo Ihr Lieben....
unsere Mandantschaft hat einen Anwalt verklagt, weil dieser als Treuhänder Fremdgeld einbehalten hat.
Es kam zum Rechtsstreit vor dem AG, schließlich wurde ein Vergleich geschlossen.
Nun hat der andere Anwalt, der sich ja selbst vertreten hat, seine Kosten festsetzen lassen.
GEHT DAS?
Ich habe in Erinnerung, dass z. B. bei Unfallsachen von meinem Chef immer der andere Kollege aus der Kanzlei unterschrieben hat, damit wir dann die Kosten gegenüber der Versicherung abrechnen konnten.
Hm.... hat sich in der Zwischenzeit da etwas geändert? Kann ein Anwalt sich selbst vertreten und dann auch noch Kosten hierfür geltend machen?????
unsere Mandantschaft hat einen Anwalt verklagt, weil dieser als Treuhänder Fremdgeld einbehalten hat.
Es kam zum Rechtsstreit vor dem AG, schließlich wurde ein Vergleich geschlossen.
Nun hat der andere Anwalt, der sich ja selbst vertreten hat, seine Kosten festsetzen lassen.
GEHT DAS?
Ich habe in Erinnerung, dass z. B. bei Unfallsachen von meinem Chef immer der andere Kollege aus der Kanzlei unterschrieben hat, damit wir dann die Kosten gegenüber der Versicherung abrechnen konnten.
Hm.... hat sich in der Zwischenzeit da etwas geändert? Kann ein Anwalt sich selbst vertreten und dann auch noch Kosten hierfür geltend machen?????