Berufung beim falschen Gericht eingelegt?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Naturini
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1269
Registriert: 04.12.2007, 10:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Lübeck

#1

07.01.2009, 19:25

Hallo Mädels,

ich habe ein echt schwerwiegendes Problem.

Unsere Auszubildende und die Praktikantin sind krank und da ich diese Woche so einen Stress habe ist mir ein schwerwiegender Fehler passiert.

Ich habe vorgestern Berufung gegen ein zivilrechtliches Urteil (am Tag des Fristablaufes) eingelegt allerdings beim Amtsgericht anstatt beim Landgericht. Das Amtgericht hat mich heute angerufen und gesagt, dass der Schriftsatz an das LG gemusst hätte (was ich im Normalfall auch gewusst hätte allerdings habe ich es wohl bei dem Stress übersehen) und meine Chefin hat den Schriftsatz unterschrieben.

Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall oder weiß jemand ob man da noch was machen kann. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand oder so? Meine Chefin meinte, dass wir das wohl nicht machen können da sie den SS unterschrieben hat.

Schon mal Danke für Eure Antworten.

Carina
rosa

#2

07.01.2009, 19:34

ZPO § 233 A

a) Es besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befaßten Gerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern.

b) Ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten wirkt sich nur dann nicht mehr aus, wenn die fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann.

BGH, Beschluß vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 - OLG Rostock, AG Bad Doberan

da das aber bei dir nich der fall ist, würde ich mal sagen, dass der nächste schritt ist, eure berufshaftpflicht zu informieren
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

07.01.2009, 19:35

Genau diesen Fall hatte ich vor knapp 20 Jahren mal. Berufung beim AG eingelegt, statt beim LG. Ich hatte bloß im Computer auf das falsche Gericht geklickt, ich habs nicht gemerkt, Chef auch nicht.
AG hatte auch bei uns angerufen. Frist war natürlich weg. BINGO. Ich weiß nicht mal mehr, ob wir damals eine Wiedereinsetzung überhaupt probiert haben, jedenfalls wurde das Berufungsverfahren nie durchgeführt, entweder, weil die Mandanten das nicht wollten oder die Wiedereinsetzung hatte keinen Erfolg.
Da wird wohl Deine Chefin recht haben, sie hat den SS ja unterschrieben und Du wirst ja nicht nach ihrer Unterschrift die erste Seite nochmal ausgetauscht haben, wo Du dann versehentlich ein falsches Gericht drin zu stehen hattest.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#4

08.01.2009, 09:07

Auf jeden Fall gleich die Berufshaftpflichtversicherung informieren!!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
sternchen160983
Forenfachkraft
Beiträge: 202
Registriert: 17.08.2011, 11:41
Beruf: Rechtsfachwirtin/SB Vollstreckung in der Verwaltung
Software: Andere
Wohnort: Sohland

#5

15.10.2014, 16:26

Huhu,

ich häng mich hier jetzt mal dran, um nicht ein neues Thema mit der gleichen Frage aufmachen zu müssen :-)

Mir ist genau das letzte Woche passiert:

Mdt. entschied sich am Tag des Fristablaufs für die Berufung. Ich habe den Schriftsatz vorbereitet, die Chefin hat ihn unterschrieben, dass habe ich das Fax los geschickt.

Ich war der festen Überzeugung, dass die Berufung beim erstinztanzlichen Gericht eingelegt wird. Da habe ich das mit dem Strafrecht vermehrt. Ich muss dazu sagen, dass ich letzte Woche erst aus der Elternzeit wieder gekommen bin (das ist keine Entschuldigung, das weiß ich).
Das Landgericht, an welches der Schriftsatz weitergeleitet wurde, schreibt nun heute natürlich, dass die Frist beim Eingang der Berufung bereits rum war.

Seht ihr für einen Wiedereinsetzungsantrag Chancen? Ich würde den mit der langjährigen, erfahrenen Mitarbeiterin, etc. begründen (das Übliche eben) und auf die Elternzeit hinweisen...?

Vielen Dank schonmal
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#6

15.10.2014, 16:31

grade wenn du in Elternzeit warst, bringt der langjährig erfahren gar nichts mehr, da muss ja erstmal wieder lange detailliert kontrolliert werden. bzw. wenn deine Chefin unterschrieben hat, siehts schlecht aus. da hätte sie es merken müssen.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

15.10.2014, 16:38

Hallo,

mir ist das auch vor ca. 5 Jahren passiert. Es war damals genauso, der Mandant entschied sich erst am Tag des Fristablaufes doch Berufung einzulegen. Auch hier war es an dem Tag total stressig und ich war froh das ich mein Fax fertig und vom Chef unterschrieben hatte und faxen konnte... Am nächsten Tag kam dann der Anruf vom erstinstanzlichen Gericht, ob sie die Berufungsschrift weiterleiten sollen. Ich habe damals gedacht, so das war´s, jetzt darfst du nach Hause gehen... Bin dann zum Chef rein und hab ihm das gebeichtet. Der ist erst fast explodiert, hat dann aber auch eingelenkt, dass er selbst auch nicht auf das Gericht geachtet hätte. Bei uns hat sich aber alles zum Guten gewendet. Die Berufung sollte nur fristwahrend eingelegt werden, weil der Mandant noch Zeit zum überlegen brauchte (1 Monat reichte nicht :D ). Der Mandant hat aber noch am selben Tag mitgeteilt, dass die Berufung doch nicht durchgeführt werden soll.

Da hatten wir wirklich Glück :pfeif

Seither achte ich verstärkt bei Berufungen darauf und konnte sogar schon verhindern, das
eine Referendarin die Berufung falsch eingelegt hätte. Aus Fehlern lernt man halt doch...
Benutzeravatar
Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 592
Registriert: 10.09.2008, 21:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

15.10.2014, 18:07

ist mir auch mal passiert. Vor etwa 2 Generationen :lol: habe die Adresse vom Landesarbeitsgericht statt vom Oberlandesgericht genommen. Wiedereinsetzung hat geklappt. Versuch es einfach mal. Hier aber bitte die Frist beachten.
Antworten