Fälligkeit der Gebühren bei eingescannter Unterschrift

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nici77
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#1

17.12.2008, 15:34

Heut ist echt nicht mein Tag-

Mein Chef möchte wissen, ob Mdt. Ra-Gebühren an gegnerischen RA zahlen muss, wenn dieser die Unterschrift nur eingescannt hat. Steh grad völlig auf´m Schlauch. Weiß dass vielleicht einer von Euch?
Liebe Grüße nici77
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katuscha
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#2

17.12.2008, 15:53

Ich kenne es nur, dass man es nicht beachten muss, wenn es garnicht unterschrieben ist. Aber wie das mit eingescannter Unterschrift ist, weiß ich nicht.

Woher weißt Du denn, dass die Unterschrift nur eingescannt ist? Hat er es nur per E-Mail bekommen?
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nici77
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#3

17.12.2008, 17:03

Ne sieht man, dass die Unterschrift eingescannt ist.
Liebe Grüße nici77
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