Heut ist echt nicht mein Tag-
Mein Chef möchte wissen, ob Mdt. Ra-Gebühren an gegnerischen RA zahlen muss, wenn dieser die Unterschrift nur eingescannt hat. Steh grad völlig auf´m Schlauch. Weiß dass vielleicht einer von Euch?
Fälligkeit der Gebühren bei eingescannter Unterschrift
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kenne es nur, dass man es nicht beachten muss, wenn es garnicht unterschrieben ist. Aber wie das mit eingescannter Unterschrift ist, weiß ich nicht.
Woher weißt Du denn, dass die Unterschrift nur eingescannt ist? Hat er es nur per E-Mail bekommen?
Woher weißt Du denn, dass die Unterschrift nur eingescannt ist? Hat er es nur per E-Mail bekommen?