Endabrechnung vorger./MV/VB/Einspruch - Verzweifelung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bibi86
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#1

17.12.2008, 13:34

oO, wer hier wieder nicht aufgepasst hat.

Also ich mach es mal ganz kurz:Es geht um die Geltendmachung einer Sonderumlage für eine WEG. Beauftragt wurden wir von der Verwalterin. Die Schuldner(Eigentümer) ist ein Ehepaar aber getrenntlebend, wie sich herausgestellt hat.

Außergerichtliches Schreiben nur an Frau - keine Reaktion

MB gegen Eheleute. Der MB vom Mann konnte nicht zugestellt werden, da unbekannt verzogen.

Gegen die Ehefrau dann VB.
Nachricht vom Gericht, Wiederspruch= behandelt als Einspruch gegen VB.
Abgabe ans Gericht, Klagebegründung, Gerichtstermin, Rücknahme des Einspruchs. Kosten trägt die Gegnerin

Danach wurde zu dem Verfahren nichts mehr gemacht. Wir hatten dann ja den Titel und es wurde versucht zu vollstrecken. Kein Erfolg. EV auf Antrag dann abgegeben.

Es wurde dann eine Sicherungshypothek im Grundbuch auf ihren 1/2 MEA eingetragen.

Die Vollstreckung gegen den Ehemann wurde nicht weiter verfolgt.

Es wurden der Mandantin schon einige Rechnungen geschickt, aber das gerichtliche Verfahren ab Einlegung des Einspruchs wurde noch gar nicht abgerechnet.
----

Meine Fragen nun:

Wie rechne ich das Gerichtsverfahren ab (inkl. Anrechnungen etwaiger Gebühren)?

Und was kann ich noch bei Gericht festsetzen lassen, damit wir einen KFB bekommen?

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Zuletzt geändert von Bibi86 am 06.01.2009, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Xorvivs

#2

02.01.2009, 16:32

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
- 1,0 VG Nr. 3305 VV RVG (Anrechnung gem. Nr. 3305 VV RVG)
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG
Post & Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19% UST Nr. 7008 VV RVG

Für die Sicherungshypothek eine normale Zwangsvollstreckungsrechnung mit einer 0,3 VG nach Nr. 3309 VV RVG.
Micsi11
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#3

02.01.2009, 19:53

Aber die Auslagen Post & Telekommunikation 2 x. 1 x fürs Mahnverfahren und 1 x fürs streitige Verfahren.

Und die 1,3 Geschäftsgebühr muss doch auch noch angerechnet werden auf die Verfahrensgebühr bzw. andersrum.
Nauja

#4

03.01.2009, 15:04

Bibi86 hat geschrieben: Meine Fragen nun:

Wie rechne ich das Gerichtsverfahren ab (inkl. Anrechnungen etwaiger Gebühren)?

Und was kann ich noch bei Gericht festsetzen lassen, damit wir einen KFB bekommen?

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Mahnbescheidsgebühr
Vollstreckungsbescheidsgebühr
+ P/T-Pauschale
+ USt

Verfahrensgebühr
- halbe Geschäftsgebühr
- Mahnbescheidsgebühr
Terminsgebühr
+ P/T-Pauschale
+ USt

So kannst Du die Rechnung erstellen.
Xorvivs

#5

03.01.2009, 16:43

Es war gefragt die Abrechnung ab streitigem Verfahren. Natürlich muss die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Mahnverfahren angerechnet werden.
Bibi86
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#6

05.01.2009, 09:31

Kollegin meint (nach Rücksprache mit einem anderen Büro), dass insgesamt nur eine 1,0 Gebühr abgezogen wird sprich 0,65 GEschäftsgebühr und dann 0,35 noch weiter abziehen. Nur so würde es angeblich beim AG hier akzeptiert werden.

Hat irgendjemand entsprechende Literatur oder ähnliches?
gkutes

#7

05.01.2009, 09:48

da wirst du nichts dazu finden, weil es falsch ist
Bibi86
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#8

05.01.2009, 10:02

also ich glaub ich weiß was sie meint und ich finde es sogar jetzt doch richtig:

Die 0,65 wird ja auf die 3305 angerechnet, so dass nur noch eine 0,35 Gebühr da ist.

Und dann kann ja gar keine 1,0 Gebühr von der 3305 abgezogen werden.
gkutes

#9

05.01.2009, 10:23

Diese Anrechnungsweise ist FALSCH!
siehe <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 18. Auflage, 3500 VV Rn60 mit Verweis auf 3100 VV Rn 75 oder auch hier im Forum
Bibi86
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#10

05.01.2009, 14:30

Hat jemand die 18. Auf. vorliegen, wir haben nur die 16.. Bekannte nur die 17. Auflage.
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