Terminsgebühr entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Grummelinchen
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#1

16.12.2008, 11:20

Schönen guten Tag zusammen!


Kurze Frage:

Wenn ein Verhandlungstermin (im Berufungsverfahren, wir sind Berufungskläger) anberaumt wurde,
- zu dem letztendlich nur mein Chef gegangen ist,
- aber der RA von der Gegenseite nicht erschienen ist,
- der Richter "netterweise" meinen Chef darauf hingewiesen hat, dass er auch im Wege eines Versäumnisurteils der Berufung nicht in vollem Umfange stattgeben und das erstinstanzliche Urteil nicht vollumfänglich aufheben könne und werde, da ein Mitverschulden unseres Mandanten, der verklagt wurde, von 30 bis 40 % besteht
- und daraufhin mein Chef nun keine entsprechenden Anträge gestellt hat,

IST DANN TROTZDEM FÜR UNS EINE TERMINSGEBÜHR ENTSTANDEN? :?:
Bild Liebe Grüße! Grummelinchen
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dutzi
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#2

16.12.2008, 11:33

ja, dein Chef war doch beim Termin! Also ist auch eine TG entstanden!
Schöne Grüßle Bild

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Grummelinchen
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#3

16.12.2008, 12:08

Seh ich ja (eigentlich) genauso, war nur irgendwie irritiert, warum und weshalb auch immer.

Merci!
Bild Liebe Grüße! Grummelinchen
Findik
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#4

16.12.2008, 12:39

Ja, es ist auf jeden Fall eine Terminsgebühr entstanden, aber nur eine 0,5 Terminsgebühr, weil er ja keine Anträge gestellt hat.
Liebe Grüße
Findik

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Puschelchen
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#5

16.12.2008, 12:45

Ja, es ist auf jeden Fall eine Terminsgebühr entstanden, aber nur eine 0,5 Terminsgebühr, weil er ja keine Anträge gestellt hat.
zustimm
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jojo
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#6

16.12.2008, 13:12

Ich würde sogar ein 3202 RVG geben, da 3203 RVG vom Nichterscheinen des Berufungsklägers ausgeht, hier ist aber m.E. der Berufungsbeklagte nicht erschienen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#7

16.12.2008, 13:58

Du kannst hier eine 1,2 TG nach Nr. 3202 nehmen, da wie jojo schon geschrieben hat, ne 0,5 TG nur angefallen wäre, wenn der Berufungskläger nicht erschienen werde. Schau mal ins RVG, da stehts auch!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#8

16.12.2008, 15:40

jojo hat geschrieben:Ich würde sogar ein 3202 RVG geben, da 3203 RVG vom Nichterscheinen des Berufungsklägers ausgeht, hier ist aber m.E. der Berufungsbeklagte nicht erschienen.
:zustimm
~ Grüßle ~
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