Schönen guten Tag zusammen!
Kurze Frage:
Wenn ein Verhandlungstermin (im Berufungsverfahren, wir sind Berufungskläger) anberaumt wurde,
- zu dem letztendlich nur mein Chef gegangen ist,
- aber der RA von der Gegenseite nicht erschienen ist,
- der Richter "netterweise" meinen Chef darauf hingewiesen hat, dass er auch im Wege eines Versäumnisurteils der Berufung nicht in vollem Umfange stattgeben und das erstinstanzliche Urteil nicht vollumfänglich aufheben könne und werde, da ein Mitverschulden unseres Mandanten, der verklagt wurde, von 30 bis 40 % besteht
- und daraufhin mein Chef nun keine entsprechenden Anträge gestellt hat,
IST DANN TROTZDEM FÜR UNS EINE TERMINSGEBÜHR ENTSTANDEN?
Terminsgebühr entstanden?
- Grummelinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 256
- Registriert: 26.06.2007, 11:42
- Beruf: ReFa - Pfändungsbearbeiterin
- Wohnort: Weimar
Liebe Grüße! Grummelinchen
- Grummelinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 256
- Registriert: 26.06.2007, 11:42
- Beruf: ReFa - Pfändungsbearbeiterin
- Wohnort: Weimar
Seh ich ja (eigentlich) genauso, war nur irgendwie irritiert, warum und weshalb auch immer.
Merci!
Merci!
Liebe Grüße! Grummelinchen
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 436
- Registriert: 04.07.2008, 10:30
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Ja, es ist auf jeden Fall eine Terminsgebühr entstanden, aber nur eine 0,5 Terminsgebühr, weil er ja keine Anträge gestellt hat.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
- Puschelchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 544
- Registriert: 14.01.2008, 15:38
- Beruf: ReFaWi/ReNo
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
zustimmJa, es ist auf jeden Fall eine Terminsgebühr entstanden, aber nur eine 0,5 Terminsgebühr, weil er ja keine Anträge gestellt hat.
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Ich würde sogar ein 3202 RVG geben, da 3203 RVG vom Nichterscheinen des Berufungsklägers ausgeht, hier ist aber m.E. der Berufungsbeklagte nicht erschienen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Du kannst hier eine 1,2 TG nach Nr. 3202 nehmen, da wie jojo schon geschrieben hat, ne 0,5 TG nur angefallen wäre, wenn der Berufungskläger nicht erschienen werde. Schau mal ins RVG, da stehts auch!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
jojo hat geschrieben:Ich würde sogar ein 3202 RVG geben, da 3203 RVG vom Nichterscheinen des Berufungsklägers ausgeht, hier ist aber m.E. der Berufungsbeklagte nicht erschienen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<