Kosten des Erinnerungsverfahrens
Verfasst: 15.12.2008, 13:04
Hallo Ihr Lieben,
habe da mal wieder nen Problemchen.
Die Gegenseite hat gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß sof. Erinnerung eingelegt. Wir haben hierzu Stellung genommen. Die Erinnerung ist zurückgewiesen worden.
Wir haben jetzt beantragt, die Kosten des Erinnerungsverfahrens der Gegenseite aufzuerlegen. Das Gericht weist diesen Antrag zurück mit der Begründung, daß die Erinnerung gem. § 11 Abs. 4 RpflG gerichtsgebührenfrei ergeht.
Das mag ja sein, aber es kann doch nicht sein, daß wir auf den Kosten des Erinnerungsverfahrens sitzen bleiben oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
habe da mal wieder nen Problemchen.
Die Gegenseite hat gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß sof. Erinnerung eingelegt. Wir haben hierzu Stellung genommen. Die Erinnerung ist zurückgewiesen worden.
Wir haben jetzt beantragt, die Kosten des Erinnerungsverfahrens der Gegenseite aufzuerlegen. Das Gericht weist diesen Antrag zurück mit der Begründung, daß die Erinnerung gem. § 11 Abs. 4 RpflG gerichtsgebührenfrei ergeht.
Das mag ja sein, aber es kann doch nicht sein, daß wir auf den Kosten des Erinnerungsverfahrens sitzen bleiben oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße