Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Klage über 17.500,00 Euro gegen unseren Mandanten, dann Widerklage (Wert: 2.500,00 Euro), davon betroffen sind unser Mandant und seine Ehefrau. Also waren wir bei den 17.500,00 Euro bereits außergerichtlich tätig, bei dem Rest nicht.
Terminsgebühr und Vergleichsgebühr über 20.000,00 Euro, das ist klar, aber wie rechne ich den ersten Teil ab?
Abrechnung mit RS
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Nun, folgender Vorschlag:
1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 20.000,00
zzgl. 0,3 Erhöhungsgebühr aus EUR 2.500,00 (da, wenn ich es recht verstanden habe, Widerklage für 2 Mandanten, Klagverfahren gegen 1 Mandant).
Anrechnung 0,65 Verfahrensgebühr aus EUR 17.500,00
1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 20.000,00
zzgl. 0,3 Erhöhungsgebühr aus EUR 2.500,00 (da, wenn ich es recht verstanden habe, Widerklage für 2 Mandanten, Klagverfahren gegen 1 Mandant).
Anrechnung 0,65 Verfahrensgebühr aus EUR 17.500,00
Ich habe jetzt wie folgt abgerechnet:
1,3 Verfahrensgebühr nach 17.500,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr nach 2.500,00 Euro
abzgl. Differenz gem. § 15 Abs. 3 RVG
Erhöhungsgebühr gem. 1008 nach 2.500,00 Euro
Terminsgebühr usw. nach 20.000,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr nach 17.500,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr nach 2.500,00 Euro
abzgl. Differenz gem. § 15 Abs. 3 RVG
Erhöhungsgebühr gem. 1008 nach 2.500,00 Euro
Terminsgebühr usw. nach 20.000,00 Euro
Hm.. ich sehe bei der Abrechnung nicht durch... wenn, dann musst Du aber auf jeden Fall die VG und die GG erhöhen...
Ist denn die Klage gegen BEIDE Eurer Mdt gerichtet und ward Ihr außergerichtlich auch für BEIDE tätig?
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Das sollte erst mal unbedingt klärt werden, find ich.
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also ich finde weder miscs noch petras abrechnung richtig.
außergerichtlich m. e. die 175000
also
1,3 GG
+03 Erhöhung
dann
1,3 VG
0,3 Erhöhung aus den 20.000 (da wiederklage - wart ihr wiederkläger?!)
1,2 TG
1,0 EG
ich gehe daovn aus, dass ihr auch in der widerklage tätig wart.
ggf. hat das gericht ja auch nen streitwert festgesetzt...
deine fragestellung ist sehr wage evtl. kannst du mehr dazu ausführen wer wo wen ihr vertreten habt.
außergerichtlich m. e. die 175000
also
1,3 GG
+03 Erhöhung
dann
1,3 VG
0,3 Erhöhung aus den 20.000 (da wiederklage - wart ihr wiederkläger?!)
1,2 TG
1,0 EG
ich gehe daovn aus, dass ihr auch in der widerklage tätig wart.
ggf. hat das gericht ja auch nen streitwert festgesetzt...
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Ja, aber ich dachte, außergerichtlich war nur gegen einen Mandanten. So versteh ich das. Deshalb hab ich andere Abrechnung vorgeschlagen. Sollte vielleicht wirklich erstmal klargestellt werden. Welche Klage für/gegen wieviele Mandanten?!
darum ja
Sonst können wir hier ewig so weiter machen.Das sollte erst mal unbedingt klärt werden, find ich.
Zuletzt geändert von Smilie am 17.12.2008, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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ja sorry die anrechnung hab ich jetz übersehen!
aber das stimmt - ich hab das mit dem klären von smilie nicht kapiert wart ihr den außergerichtliche für ehefrau und mdt. mandatiert???das wäre echt wichtig
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