wie oft kann ich Nr. 7005 und Nr. 7003 in einem KFA ansetzen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tatisromeo
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#1

15.12.2008, 12:01

Hallo Zusammen,

hab gerade nen kleinen Hänger.

Wie oft kann ich in einem KFA Tage und Abwesenheitsgeld bzw. gefahrene Kilometer geltend machen.
Wir hatten zwei Termine und jetzt möchte ich den KFA machen, jeweils zweimal mit den genannten Gebühren. Geht das schon?

LG Tatisromeo
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Tante Noro

#2

15.12.2008, 12:11

Die Fahrtkosten kannste durch die zwei Termine doppelt geltend machen. Mit der 7005er Gebühr bin ich grad nicht sicher, wie man sie abrechnen darf, ob 2 x 20 Euro, wenn es bis zu vier stunden jeweils der Termin war oder die Stunden zusammengezählt. In der Hinsicht bin ich grad selbst neugierig
gkutes

#3

15.12.2008, 12:13

die Fahrkosten und das Tage und Abwesenheitsgeld werden immer PRO termin berechnet
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LuzZi
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#4

15.12.2008, 12:14

:zustimm

Die kannst du immer für jeden Termin neu berechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tatisromeo
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#5

15.12.2008, 12:26

:thx habt mir echt geholfen.

LG Tatisromeo
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