GW Klage+Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#1

12.12.2008, 12:47

ich hab da mal ein richtiges Problem...
also ich habe
1. Klage 1.10.2005 € 200.000
2. WK 1.3.2006 € 120.000
3. Klageerweiterung 1.05.2006 um € 200.000 auf € 400.000
4. WK-Erweiterung 1.1.2007 um € 40.000 auf € 160.000
5. Vergleich über WK 1.5.2008- WK somit erledigt
6. Klageerweiterung 1.09.2008 um € 50.000 auf € 450.000

ich bin jetzt der Meinung, ich bekomme meine VG aus höchstem Klagewert + höchstem Widerklage wert, also € 450.000+€160.000=€610.000

das Gericht meint aber, ich bekomme die VG nur aus Klage Stand 1.5.06 - € 400.000+WK 160.000, also aus 560.000, da das der höchste Wert ist, der insgesamt auf dem Zettel steht, da die WK ja vor der letzten Klageerhöhung erledigt wurde.

ich brauch jetzt mal von euch die Bestätigung, dass ich recht habe :?
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Catwoman1703
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#2

12.12.2008, 12:54

Also instinktiv würde ich sagen, dass du Recht hast, leider wüsste ich aber keine Kommentare in denen was drinsteht.
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aus einer Zelle.
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in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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Daisymaus512
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#3

12.12.2008, 12:55

Ich hätte jetzt auch 450.000 + 160.000 angesetzt; verstehe die Auffassung des Gerichts nicht :-(
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Smilie
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#4

12.12.2008, 15:54

sehe ich auch so - ihr bekommt die Gebühren aus dem höchsten GW - einmal entstandene Gebühren fallen nicht mehr weg - und die sind bei jeder Erweiterung und Erhöhung angefallen.. können sich also durch den Vergleich auch nicht mehr vermindern.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tschana
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#5

12.12.2008, 16:00

Schau mal § 45 GKG
gkutes

#6

12.12.2008, 16:28

§45 GKG hilft gar nicht weiter.

ich werd dem gericht einfach mal ein paar zitate ausm <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> um die ohren werfen.

ich habe in dieser Sache auch einen streitwertbeschluss. der ist recht umfangreich, wie ihr euch denken könnt. den muss ich aber nicht ändern lassen, oder? weil eigentlich stimmt der Beschluss ja.
StineP

#7

12.12.2008, 17:14

Was nur komisch ist: Erst wird sich verglichen und dann Klageerhöhung?? Vergleich gar nicht zustande gekommen? Wurde bezüglich der letzten Klageerhöhung Klagabweisung beantragt?
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kora
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#8

12.12.2008, 17:39

denke auch, dass die Verfahrensgebühr aus dem vollen Streitwert, also 610.000,00 €, zu berechnen ist.

Bei Antragstellung erhöht sich der Streitwert dem entsprechend. Die Rechtspfleger kommentieren auch nicht immer aus irgendeinem Gesetz. Die gehen auch oft nach Rechtsauffassung.

Beispiel: Wenn Klage erhoben wird, und noch vor dem Termin ein Teil der Klage für erledigt erklärt wird, ist für die VG der Streitwert in voller Höhe, also bei Antragstellung maßgeblich. Nur für die Terminsgebühr mindert er sich auf den nicht für erledigt erklärten Teil.

Also würde ich dem Gericht, wenn du keinen passenden Kommentar findest, einfach schreiben, dass du anderer Rechtsauffassung bis und könntest z.B. ein Fallbeispiel nennen.

Na dann viel spaß. :andiearbeit
gkutes

#9

15.12.2008, 11:50

StineP, es wurde sich nur über die Widerklage verglichen.
ich habe in dieser Sache auch einen streitwertbeschluss. der ist recht umfangreich, wie ihr euch denken könnt. den muss ich aber nicht ändern lassen, oder? weil eigentlich stimmt der Beschluss ja.
nochmal hierzu... als höchsten wert habe ich in meinem beschluss 560.000 drin stehen. ist das für meine Berechnung so bindend, dass ich eventuell den Beschluss ändern lassen muss?
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kora
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#10

15.12.2008, 13:46

Sorry, das mit dem Beschluss habe ich glatt überlesen. :oops:

Wenn ein Streitwertbeschluss existiert, muss man sich in der Regel über die Höhe des Streitwerts keine Platte mehr machen.

Ansonsten hätte gegen den Streitwertbeschluss Beschwerde/Erinnerung eingelegt werden müssen.

Wenn die 2 Wochen Frist abgelaufen ist, ist der Streitwert aus dem Streitwertbeschluss für die Berechnung maßgeblich.

Gruß Kora.
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