Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Harleysa
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#1

08.12.2008, 16:50

Hallo Ihr Lieben!!!

Brauche ganz dringend Hilfe. Habe gerade nämlich einen totalen Blackout :cry:

Haben zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht bzgl. eines Mandanten laufen.
Dazu hat mir mein Chef nun folgenden Zettel auf die beiden Akten gelegt:

Bitte jeweils Kostenrechnung erstellen:

1. Verfahren:

Werte:
Klage 9425,60 €
Vergleich 12.328,44 €
- rechtshängig 10.651,44 €
- nicht rechtshängig 1.677,00 €


2. Verfahren

Wert: 1.215,84 €

im 1. Verfahren mitverglichen!

Vielleicht kann jemand von euch damit etwas anfangen und mir weiterhelfen.
gkutes

#2

08.12.2008, 17:33

kann es sein, dass du dich beim 2. verfahren vertippt hast? müsste eigentlich 1225,84 sein, sonst passen die zahlen nicht.

wenn das 2. verfahren mitverglichen wurde bekommst du nur im 1. die einigungsgebühr (achtung: vergleichsmehrwert nicht vergessen!) und im 2. nur die normale VG

hat auch nen termin stattgefunden?
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jojo
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#3

09.12.2008, 08:38

Verfahren 1

3100, Wert: 9xxx,00
3101, Wert 1xxx,00
hier 15 III RVG machen

3104 Wert 12xxx
1003 Wert 12xxx

Verfahren 2

3100 Wert 1xxx
aber kürzen gem. 3101, Abs. I
3104 Wert 1xxx
aber kürzen gem. 3104 Abs. II
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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gkutes

#4

09.12.2008, 09:48

jojo, du hast den vergleichsmehrwert vergessen!

und dein verfahren 2 ist irgendwie abenteuerlich...
edit: jup-das mit dem kürzen hab ich jetzt auch kapiert. (ein blick in den GeroldSchmidt hilft immer ungemein :) )
Zuletzt geändert von gkutes am 09.12.2008, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

09.12.2008, 10:01

Wieso vergessen ?

Die Terminsgebühr gibts nach dem zusammengerechneten Wert 1 und 2, ansonten Wert Mehrvergleich.

Die Eingigungsgebühr entsteht auch nach dem höchsten WErt.

In Verfahren 2. ist eine VG entstanden, die u.U. zu kürzen ist, und wo Gespräche über eine Einigung geführt werden, ist egal, dass kann sogar ein Gerichtssahl sein. Und das ist dann zu kürzen...
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gkutes

#6

09.12.2008, 10:13

also erstmal wissen wir gar nicht, ob überhaupt ein termin stattgefunden hat. aber wir nehmen das jetzt einfach mal an.
Wieso vergessen ?
na weil der in deiner rechnung nicht drin steht...mitverglichen wurden nicht rechtshängige 1677. also gibt es da eine 1,5 EG nach 1000VV
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#7

09.12.2008, 10:24

Einen Termin brauche ich ja nicht mehr und sogar im Verfahren nach § 278 ABs. VI ZPO entsteht die Terminsgebühr.

Stimmt, die außergerichtliche hatte ich überlesen, 1000er 1,5-fach, wieder mit 15 III
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gkutes

#8

09.12.2008, 10:34

ob der vergleich protokolliert wurde, wissen wir ja auch nicht.
aber da kann uns ja nur harleysa aufklären. wir haben erstmal unser bestes getan :)
Harleysa
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#9

09.12.2008, 15:11

Vielen Dank für eure Bemühungen!!
Bin nun endlich mit dieser Abrechnung weitergekommen :)

Bis demnächst vielleicht

Viele Grüße von Harleysa
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