Abrechnung im Verwaltungsrecht: Wohngeldangelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marisnulka
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#1

05.12.2008, 17:27

HALLO IHR LIEBEN!!!

Ich wende mich an euch, in der Hoffnung, professionelle Hilfe zu bekommen:

Wir vertreten eine Mandantin in einer Wohngeldangelegenheit. Es geht darum, dass ihr kein Wohngeld gewährt wird. Wir haben unendliche Korrespondenz mit der Wohngeldstelle geführt. Als dies keinen Erfolg gebracht hat, haben wir vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben. Es ist ein Urteil und zwar ohne mündlichen Termin ergangen.

Was rechne ich denn jetzt ab? Ich kenne mich im Verwaltungsverfahren überhaupt nicht aus.

Helft mir! Und vielen Dank im Voraus!!!!
[color=#400000][align=center]Die Woche ist zum Arbeiten da, das Wochenende um an die Arbeit zu denken!!![/align][/color]
Refa-Susi

#2

05.12.2008, 18:47

Also, die außergerichtlichen Gebühren im Verwaltungsverfahren werden nach Teil 2 des VV berechnet.

Du rechnest also für di Korrespondenz mit der Wohngeldstelle usw. eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ab (+Auslagen + Ust).

Für das gerichtliche Verfahren, Klage ans Verwaltungsgericht, rechnest du eine 1,3 VG nach Nr. 3100 VV RVG ab (+ Auslagen + Ust).

Der Streitwert für die Gebühren müsste im Urteil stehen. Ansonsten ist der Streitwert der Wohngeldbetrag, der eurer Mandantin zusteht.
Marisnulka
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#3

07.12.2008, 19:10

Vielen Dank! Werde das morgen sofort umsetzten! :dankeschoen
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Marisnulka
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#4

08.12.2008, 09:25

Hat niemand eine andere Meinung? Dann mach ich es eben so.
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Krümelkekse
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#5

26.08.2021, 10:36

Ich habe zum Thema Wohngeldbescheid auch eine Frage und benötige schnell Hilfe, da heute die Frist für den Widerspruch gg den KFB der Behörde über die Festsetzung unserer Gebühren abläuft.

- Mdtin kam mit Bescheid Landratsamt wegen Wohngeld (ihr wurde fälschlicherweise Wohngeld ihv 528 € verrechnet
- haben hiergegen Widerspruch eingelegt
- Behörde hilft dem ab und übernimmt Anwaltskosten

-> Ich habe Rahmengebühr GSG nach Nr. 2302 RVG für sozialrechtliches Verwaltungsverfahren abgerechnet
-> die Behörde meint, es ist ein Verwaltungsverf., das nach GW ihv 528 € abzurechnen ist

Heute läuft die Frist Widerspruch gg KFB der Behörde ab. Welche Abrechnung ist richtig.

Ich weiß, dass Wohngeldsachen eine sozialrechtliche Streitigkeit sind, für die das Verwaltungsgericht zuständig ist. Aber welche Abrechnung ist nun richtig??????? Mein Anwalt ist sich da auch überhaupt nicht sicher.

Ich bitte um Hilfe. Dankeschön
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Anahid
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#6

26.08.2021, 11:39

Fälle des SGB VIII und damit auch Wohngeldgesetz fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte und damit hat die Behörde Recht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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