Gebühren für 2. VU?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kikyo
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#1

05.12.2008, 10:05

Hallo Leute,
welche Gebühren bekommt man bei einem 2. VU?
Nochmal die gleichen Gebühren wie beim 1. VU?
Oder ist es damit schon abgerechnet?

Falls man nochmal Gebühren für das 2. Vu bekommen sollte:
Muss man ja die GG nicht mehr anrechnen, oder? (Schon beim Abrechnen des 1. VU geschehen)
[b]watashi wo koroshita watashi kokoro...[/b]
...Und alles was es brauchte waren ein paar rote Tränen.

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Findik
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#2

05.12.2008, 10:07

Also du bekommst auf jeden Fall eine volle Terminsgebühr (1,2 nach 3104 VV) beim 2. Vu. Ansonsten fallen keine Mehrgebühren beim 2. Vu an.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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Kikyo
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#3

05.12.2008, 10:29

Also keine Verfahrensgebühr?
Danke ^^
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#4

05.12.2008, 10:30

Nein, keine zweite VG. Das Verfahren über den Einspruch ist keine besondere Angelegenheit.
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#5

05.12.2008, 13:26

:zustimm es ist doch dieselbe Angelegenheit

bisher sind ja angefallen:

1,3 VG
0,5 TG

jetzt bekommst du ne 1,2 TG dazu und die 0,5 TG fällt weg:

1,3 VG
1,2 TG
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jojo
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#6

06.12.2008, 20:14

Nein, es gibt keine 2. Verfahrensgebühr. Es gibt eien 3100, die auf die, je nach Rechtsprechung des Gerichts, eine GG anzurechnen ist, oder auch nicht.

Wie schon gesagt, es gibt die 1,4 Terminsgebühr. Man mag mir gegenüber auch zweimal 0,5 abrechnen, bitteschön, 308 ZPO :D :D
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#7

06.12.2008, 21:28

1,4 TG? :shock:

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#8

06.12.2008, 21:31

Wieso? liegen alle Rechtspfleger besoffen in den Ecken und die die noch schreiben können, treiben sich hier rum und erzählen quatsch ;-)
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#9

06.12.2008, 21:31

Ok, der war gut, aber ich habe auch schon so ein oder vier Bier inne Birne....., ich ermässige mich dann auf 1,2 bevor hier noch Irrtümer entstehen....
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_steffi_

#10

06.12.2008, 21:32

Ich habs gewußt!!!!
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