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Einigungsgebühr im Arbeitsrecht

Verfasst: 05.12.2008, 08:10
von nfnf
Habe Probleme mit der RS.

Fall Arbeitgeber sollte Unterlagen herausgeben.

Hat er nicht, es kam zum Gütetermin.

Im Gütetermin erschien der AG mit Steuerberater und der Steuerberater meinte die Unterlagen wurde gestern an die zuständigen Behörden wohl geschickt.

Mein Chef hat nach dem Gütetermin bei Mdt nachgefragt, ob die Unterlagen bei ihr oder bei der Behörde sind.

Unterlagen sind tatsächlich bei Behörde, so dass mein Chef die Klage zurückgenommen hat.

Ich wollte so abrechnen.

Verfahrens, Termins und Einigungsgebühr.

RS meinte keine Einigungsgebühr gerechtfertig. Es sei eher ein Anerkenntnis.

Das stimmt doch nicht, oder?

Klage mußte doch zurück genommen werden.

Verfasst: 05.12.2008, 08:47
von romex
Nee, eine Einigung hat m.E. nicht stattgefunden! Ihr habt Euch doch nicht geeinigt, oder??? Eine Einigung setzt eine Mitwirkung voraus, durch diese eine Angelegenheit erledigt werden kann. Bei einer Klageerhebung und dem dann folgenden "Handeln" der Gegenseite habt Ihr ja nicht mitgewirkt. Sorry, aber ich befürchte, die RS hat Recht!

Verfasst: 05.12.2008, 09:31
von Findik
@romex: :zustimm

Verfasst: 05.12.2008, 09:36
von LuzZi
Dem ist nichts hinzuzufügen romex ;)

Verfasst: 05.12.2008, 09:46
von Gelini
Also die RS hat Recht, dass es keine Einigung gibt, es ist aber auch kein Anerkenntnis. Denn das hätte vorausgesetzt, dass ihr das Anerkenntnis angenommen hättet. Es war einfach eine Erledigung der Hauptsache.

Verfasst: 05.12.2008, 13:08
von nfnf
Nein.

Erledigung in der Hauptsache im Arbeitsrecht nach dem Gütetermin???

Klar ist es eine Einigung

Verfasst: 05.12.2008, 13:16
von jojo
Da der Kläger in vollem Umfang alles bekommen hat, liegt auf Seiten der Beklagten ein Anerkenntnis vor. Und in diesem Fall gibts keine Einigungsgebühr.

Und das ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu jedem Zeitpunkt möglich. (OK, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung)

Verfasst: 05.12.2008, 22:21
von nfnf
es gab zwei klageanträge und nur bezüglich ziffer 2 wurde die klage zurück genommen.

Verfasst: 05.12.2008, 22:34
von romex
Klar ist es eine Einigung
Na wenn's so klar wäre, hättest Du ja hier die Frage nicht gestellt, oder???

Gut, Klagerücknahme bezüglich Ziffer 2) und was ist mit Ziffer 1)? Und bevor wir eine Klage zurücknehmen, muss eine schrifliche EINIGUNG mit der Gegenseite vorliegen. Wobei wir in der Regel die Erledigungserklärung abgeben. Habt Ihr denn daran mitgewirkt? Der Gegenseite während des Prozesses geschrieben, sie sollen doch bitte das und das und die Gegenseite hat dann auch geantwortet, dass sie das macht? DANN könnte man evt. von einer Einigung ausgehen... Aber bei einer ganz normalen Klagerücknahme, warum auch immer, musst Du der RS erklären, wann Ihr mitgewirkt habt!

Verfasst: 06.12.2008, 20:10
von jojo
Also, prima, ich bin immer für vollständige Sachverhaltsdarstellungen dankebar. :roll:

Es kommt auch da drauf an: Eine Schriftform gibt es nicht, die Frage ist nur, ob eine Einigujgn, wie auch immer erzielt wurde, die nicht in einem Anerkentnis besteht.

Also bitte mal die Klageanträge und das Schicksal der einzelnen Klagenträge