Einigungsgebühr im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
nfnf

#1

05.12.2008, 08:10

Habe Probleme mit der RS.

Fall Arbeitgeber sollte Unterlagen herausgeben.

Hat er nicht, es kam zum Gütetermin.

Im Gütetermin erschien der AG mit Steuerberater und der Steuerberater meinte die Unterlagen wurde gestern an die zuständigen Behörden wohl geschickt.

Mein Chef hat nach dem Gütetermin bei Mdt nachgefragt, ob die Unterlagen bei ihr oder bei der Behörde sind.

Unterlagen sind tatsächlich bei Behörde, so dass mein Chef die Klage zurückgenommen hat.

Ich wollte so abrechnen.

Verfahrens, Termins und Einigungsgebühr.

RS meinte keine Einigungsgebühr gerechtfertig. Es sei eher ein Anerkenntnis.

Das stimmt doch nicht, oder?

Klage mußte doch zurück genommen werden.
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#2

05.12.2008, 08:47

Nee, eine Einigung hat m.E. nicht stattgefunden! Ihr habt Euch doch nicht geeinigt, oder??? Eine Einigung setzt eine Mitwirkung voraus, durch diese eine Angelegenheit erledigt werden kann. Bei einer Klageerhebung und dem dann folgenden "Handeln" der Gegenseite habt Ihr ja nicht mitgewirkt. Sorry, aber ich befürchte, die RS hat Recht!
Liebe Grüße,
Bild romex
Findik
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 436
Registriert: 04.07.2008, 10:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

05.12.2008, 09:31

@romex: :zustimm
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

05.12.2008, 09:36

Dem ist nichts hinzuzufügen romex ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Gelini
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 11.03.2008, 13:13
Wohnort: Dresden

#5

05.12.2008, 09:46

Also die RS hat Recht, dass es keine Einigung gibt, es ist aber auch kein Anerkenntnis. Denn das hätte vorausgesetzt, dass ihr das Anerkenntnis angenommen hättet. Es war einfach eine Erledigung der Hauptsache.
nfnf

#6

05.12.2008, 13:08

Nein.

Erledigung in der Hauptsache im Arbeitsrecht nach dem Gütetermin???

Klar ist es eine Einigung
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#7

05.12.2008, 13:16

Da der Kläger in vollem Umfang alles bekommen hat, liegt auf Seiten der Beklagten ein Anerkenntnis vor. Und in diesem Fall gibts keine Einigungsgebühr.

Und das ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu jedem Zeitpunkt möglich. (OK, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung)
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
nfnf

#8

05.12.2008, 22:21

es gab zwei klageanträge und nur bezüglich ziffer 2 wurde die klage zurück genommen.
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#9

05.12.2008, 22:34

Klar ist es eine Einigung
Na wenn's so klar wäre, hättest Du ja hier die Frage nicht gestellt, oder???

Gut, Klagerücknahme bezüglich Ziffer 2) und was ist mit Ziffer 1)? Und bevor wir eine Klage zurücknehmen, muss eine schrifliche EINIGUNG mit der Gegenseite vorliegen. Wobei wir in der Regel die Erledigungserklärung abgeben. Habt Ihr denn daran mitgewirkt? Der Gegenseite während des Prozesses geschrieben, sie sollen doch bitte das und das und die Gegenseite hat dann auch geantwortet, dass sie das macht? DANN könnte man evt. von einer Einigung ausgehen... Aber bei einer ganz normalen Klagerücknahme, warum auch immer, musst Du der RS erklären, wann Ihr mitgewirkt habt!
Liebe Grüße,
Bild romex
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#10

06.12.2008, 20:10

Also, prima, ich bin immer für vollständige Sachverhaltsdarstellungen dankebar. :roll:

Es kommt auch da drauf an: Eine Schriftform gibt es nicht, die Frage ist nur, ob eine Einigujgn, wie auch immer erzielt wurde, die nicht in einem Anerkentnis besteht.

Also bitte mal die Klageanträge und das Schicksal der einzelnen Klagenträge
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Antworten