Hallo
wir streiten uns mal wieder hier im büro über folgenden fall. ich hoffe ihr könnt das aufklären.
wir haben klage eingereicht über insg. 1900 eur. es handelt sich über monatlich fällig werdendes honorar.
schriftliches vorverfahren wurde angeordnet.
dann wurde das verfahren bei gericht ruhend gestellt. also kein termin. die parteien haben sich nach 8 monaten geeinigt. auch über die bislang angefallenen honorare, nämlich 8 monate für ca. 3800 eur.
vom gericht wurde alles protokolliert, die Zahlung kam wie vereinbart.
Meine frage rechnet man da so ab?
1,3 nach 3100 über 1900 EUR
0,8 nach 3101 über 3800 EUR
1,5 nach 1000 über 3800 EUR
1,0 nach 1003 über 1900 EUR
obergrenzen immer beachtet
danke für eure hilfe im voraus....
wimo
Vergleich über rechtshängige u. nicht anhängige Ansprüche
danke für das stichwort "mehrvergleich" ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
im übrigen dachte ich einen moment, dass für diesen mehrvergleich ein termin stattgefunden haben muss. das war ja in meinem fall nicht so. deshalb habe ich nachgefragt.
wimo
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im übrigen dachte ich einen moment, dass für diesen mehrvergleich ein termin stattgefunden haben muss. das war ja in meinem fall nicht so. deshalb habe ich nachgefragt.
wimo