Vergleich über rechtshängige u. nicht anhängige Ansprüche

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
wimo52
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 27.05.2008, 10:23
Wohnort: Bonn

#1

01.12.2008, 16:07

Hallo
wir streiten uns mal wieder hier im büro über folgenden fall. ich hoffe ihr könnt das aufklären.

wir haben klage eingereicht über insg. 1900 eur. es handelt sich über monatlich fällig werdendes honorar.
schriftliches vorverfahren wurde angeordnet.
dann wurde das verfahren bei gericht ruhend gestellt. also kein termin. die parteien haben sich nach 8 monaten geeinigt. auch über die bislang angefallenen honorare, nämlich 8 monate für ca. 3800 eur.
vom gericht wurde alles protokolliert, die Zahlung kam wie vereinbart.

Meine frage rechnet man da so ab?

1,3 nach 3100 über 1900 EUR
0,8 nach 3101 über 3800 EUR
1,5 nach 1000 über 3800 EUR
1,0 nach 1003 über 1900 EUR
obergrenzen immer beachtet


danke für eure hilfe im voraus....

wimo
gkutes

#2

01.12.2008, 16:10

jawollja - wenn ihr euch also auf ingesamt 5700 geeinigt habt!?
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#3

01.12.2008, 16:14

*gähn* :suche
[size=85]capture life - create art[/size]
gkutes

#4

01.12.2008, 16:16

:lolaway sehr geil, tigra, du bist echt ne marke!
wimo52
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 27.05.2008, 10:23
Wohnort: Bonn

#5

01.12.2008, 16:44

ja sorry, dass ich euch zum gähnen bringe...
immer wenn ich die suchfunktion nutze, stöbere ich in allen möglichen interessanten beiträgen, komme ab nicht zu meiner lösung.

danke für die schnelle hilfe.
gkutes

#6

01.12.2008, 16:46

das zauberwort wäre hier *mehrvergleich* gewesen :)
collor
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 17.09.2008, 13:08

#7

01.12.2008, 17:02

Liebe Tigra,

ich denke, dass deine Kommentare so nicht angebracht sind. Wenn dich ein Thema zum gähnen bringt, solltest du einfach nicht anworten. :roll: Das Forum ist zum Fragen da, auch wenn es sich wiederholt!!!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

01.12.2008, 17:05

im Übrigen, hilft es ungemein den SW festsetzen zu lassen *g*
wimo52
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 27.05.2008, 10:23
Wohnort: Bonn

#9

01.12.2008, 17:17

danke für das stichwort "mehrvergleich" :-)
im übrigen dachte ich einen moment, dass für diesen mehrvergleich ein termin stattgefunden haben muss. das war ja in meinem fall nicht so. deshalb habe ich nachgefragt.

wimo
Antworten