BGH Verkehrsbevollmächtigter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maximum
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#1

28.11.2008, 10:48

Hallo an alle,

Also wir haben eine Sache an einen BGH Anwalt abgegeben soweit so klar. Also kriegen wir ne 1,0 Gebühr nach 3400.. weil die Korrespondenz bei uns bleibt. Aber hier wirkt noch ein Patentanwalt von uns mit der wahrscheinlich auch mit zum Termin geht.

Wie sieht denn hier meine Abrechnung jetzte aus?

Also beim KFA:

Klar BGH Anwalt seine Gebühren..

unsere 1,0 Geb. nach 3400 + Auslagen

Terminsgebühr???

Ähm ihr seht ich steh auf Schlauch :oops:
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gkutes

#2

28.11.2008, 11:04

als was geht denn der PA zum Gericht? Ich meine, darf der vor dem BGH richtig auftreten?
also ich meine, grundsätzlich kann ja ein verkehrsanwalt auch eine TG verdienen. Ein PA kann auch grundsätzlich eine TG verdienen.
Aber vor dem BGH???
Maximum
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#3

28.11.2008, 11:07

Gkutes! Dankeschön!

Stimmt du hast Recht.. also nur die Verkehrsbevollmächtigten Verf.-Geb. und nochmal den Patentanwalt fragen was genau er eigentlich vor hat..
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angel30
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#4

30.03.2009, 15:45

Hallo,

ich häng mich hier mal ran.

Ich habe auch einen Fall vorm BGH. Mandant hat aber uns weiterhin beauftragt die Angelegenheit mitzubearbeiten, wir haben wohl auch die SS fürs BGH und so vorbereitet. Kann ich dann hier neben der Nr. 3400 Verfahrensgebühr auch die Nr. 3403 für sonstige Tätigkeiten abrechnen?

Können die beiden Gebühren nebeneinander stehen, finde hierzu nichts?!

Danke schon mal. lg
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angel30
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#5

30.03.2009, 17:18

Guckuck, kann mir keiner helfen!!!
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