Hallo, ich habe hier schon nach einer Antwort gesucht, aber habe nichts gefunden. Deshalb schreibe ich hier mal meine Frage rein.
Also, ich bin mir unsicher beim Gegenstandswert bei einer Ehescheidung.
Also ohne Versorgungsausgleich ist doch der Gegenstandswert das dreimonatige Nettoeinkommen der Parteien zusammengerechnet oder?
Gegenstandswert bei einer Ehescheidung
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Sag mal, ich sehe grad, dass die Antragsgegnerin arbeitslos ist und Einkommen nach dem SGB II bezieht sowie Kindergeld. Wird das Kindergeld mit eingerechnet?
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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Also, ich glaube ja, ich werde es schonmal mit einrechnen.
Trotzdem danke.
Trotzdem danke.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also, wir haben das so gelernt, dass das 3fache Nettoeinkommen beider Ehegatten genommen wird - so wie du es auch richtig geschrieben hattest! Dann wurde bei uns für jedes minderjährige Kind nochmal was abgezogen - so eine Art Pauschale. Bei uns war es damals € 300,00. Ist aber von Gericht zu Gericht verschieden. Was dann übrig bleibt, ist der Streitwert.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Diese 300,00 € hat das was mit dem Kindergeld zu tun. Muss ich vielleicht das Kindergeld einmalige abziehen von dem GEsamtnettoeinkommen beider Ehegatten?
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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