Kosten Pflichtverteidigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mr.Black
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#1

21.11.2008, 11:49

Wie hoch sind die Kosten bei Pflichtverteidigung in folgender Konstellation:

- keine vorprozessuale außergerichtliche Tätigkeit
- 2 Verhandlungstermine
- am Amtsgericht

Danke
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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LuzZi
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#2

21.11.2008, 11:51

4100 132,-- €
4106 112,-- €
4108 184,-- € x 2
7002 20,-- €
7008

Standardgebühren ohne Haftzuschlag!

Kein RVG zur Hand? ;)
Zuletzt geändert von LuzZi am 21.11.2008, 11:52, insgesamt 2-mal geändert.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Francis
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#3

21.11.2008, 11:51

Haft?
StineP

#4

21.11.2008, 11:52

Ich gehe in dieser Rechnung von Terminen mit über 5 Stunden aus, und, dass es keine Haftsache ist.

Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4106 VV 112,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4108 VV 184,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4110 VV (Zuschlag bei 5 - 8 h) 92,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4108 VV 184,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4110 VV (Zuschlag bei 5 - 8 h) 92,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 684,00 EUR

19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 684,00 EUR 129,96 EUR

Endsumme 813,96 EUR
Francis
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#5

21.11.2008, 11:52

Plus Reisekosten, Tage- u. Abwesenheitsgelt, Kilometerpauschale, Akteneinsichtspauschale, Kopierkosten.
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Mr.Black
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#6

21.11.2008, 11:55

Keine Haft, kurze Termine (ca. 1 Stunde).

Keine Ahnung vom Kostenrecht in Strafsachen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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LuzZi
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#7

21.11.2008, 11:57

Dann kannst du meine KN nehmen, die Mwst. kannst ja aber selbst ausrechnen ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
susannen aus s.

#8

21.11.2008, 12:01

@Mister Black: Siehste, mit 'ner fähigen, gut bezahlten ReFa an deiner Seite, wäre die Anfrage nicht passiert!!! :ichmussweg
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#9

21.11.2008, 12:02

632,- + 120,08

Danke an alle. Ihr seit echt superschnell.
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