KfB - ausscheidbare Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Kathrin78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 14.08.2008, 10:43

#1

19.11.2008, 16:20

Hallo zusammen! :D

Ich brauch wieder mal eure Anregungen und Ideen...

Und zwar folgendes Problem.

Wir haben Klage erhoben in einer Unfallsache gegen den Fahrer sowie seine Haftpflichtversicherung.

Die Gegenseite hat die Passivlegitimation der Beklagten zu 2., also der Versicherung gerügt. Zuständiger Haftpflichtversicherer ist die ABC Vers. und nicht wie von uns angegeben die XYZ Vers. Diese ist lediglich als Vertreter im Sinne von § 164 BGB aufgetreten.

Wir haben daraufhin das Passivrubrum berichtigt und die ABC Vers. als Beklagte zu 2. angegeben.

Im Urteil steht jetzt:

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der der früheren ausgeschiedenen Beklagten zu 2. entstandenen ausscheidbaren Kosten, die der Kläger zu tragen hat, zu tragen.

Ich bekomm jetzt natürlich einen KfA, wo eine 1,3 Verfahrensgebühr beantragt wird, zur Stellungnahme übersandt.

Und nun hab ich so garkeinen blassen Dunst, wie ich diese Gebühr bestreiten könnte. :?:

Hat von euch vielleicht jemand eine Idee?
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

19.11.2008, 16:40

ich denke, die 1,3 Verfahrensgebühr für die XYZ Vers. geht in Ordnung. Die hatten sich ja im RS legitimiert und dann die Passivlegitimation gerügt. Da entstehen auch Kosten.

LG Gabrielle
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#3

19.11.2008, 17:20

ich fürchte auch, daß Euer Mdt. da nicht drum herum kommt, diese Kosten zu bezahlen...

ggfs. solltest Du auch überprüfen, ob das nicht sogar eine Regress-Sache für Euer Büro wird, da ihr ja die falsche Vers. verklagt habt und es u. U. besser hättet wissen können bzw. müssen... Es sei denn ihr habt Euch ausschließlich auf die Informationen Eures Mdt. verlassen...
gkutes

#4

19.11.2008, 17:40

Die Gegenseite hat die Passivlegitimation der Beklagten zu 2., also der Versicherung gerügt.
ich habe das eigentlich so gelesen, dass die Beklagte zu 1 gerügt hat.

das sollte nochmal geklärt werden.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

20.11.2008, 07:51

Wie gkutes. Wenn die Beklagtenseite die eigene Legitimation rügt, macht das mit den Kosten irgendwie keinen Sinn. Die Klägerseite müsste die Rüge vorgebracht haben.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Kathrin78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 14.08.2008, 10:43

#6

20.11.2008, 08:48

Also die Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite haben die Passivlegitimation der Beklagten zu 2. gerügt...

Wieso sollte die Klägerseite, also wir, die Rüge vorbringen?!? Schließlich haben wir die Versicherung doch falsch angegeben, es also versemmelt... :?:

Mir ist dann auch nicht so ganz klar, wieso denen da eine 1,3 Verfahrensgebühr extra entstanden ist?!? Es sind dieselben Prozessbevollmächtigten, die sich für beide Beklagten angezeigt haben, dann die Rüge vorbrachten und dann in dem Prozess die sozusagen andere Versicherung auch vertreten haben. :frust Ich versteh es irgendwie nicht.

Würde die Gebühr auch gern bestreiten. Mir fehlen bloß Argumente.
susannen aus s.

#7

20.11.2008, 08:53

Ich würde es mal mit damit versuchen, dass hier höchstens die Erhöhungsgebühr von 0,3 geltend gemacht werden kann. Die Prozessbevollmächtigten haben den Beklagten und die Versicherung vertreten, die war Beklagte zu 2. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass dem Beklagten die 1,3 Verfahrensgebühr zuzurechnen ist und für die weitere Beklagte die 0,3 Erhöhungsgebühr. Extra entstanden sein dürfte hier tatsächlich nicht die Verfahrensgebühr.
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#8

20.11.2008, 08:56

susannen aus s. hat geschrieben:Ich würde es mal mit damit versuchen, dass hier höchstens die Erhöhungsgebühr von 0,3 geltend gemacht werden kann. Die Prozessbevollmächtigten haben den Beklagten und die Versicherung vertreten, die war Beklagte zu 2. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass dem Beklagten die 1,3 Verfahrensgebühr zuzurechnen ist und für die weitere Beklagte die 0,3 Erhöhungsgebühr. Extra entstanden sein dürfte hier tatsächlich nicht die Verfahrensgebühr.
:zustimm
so würde ich es auch versuchen...
dennoch solltest Du den Punkt "Regress" (wie oben geschrieben) nicht außer Acht lassen... auch wenns dann vielleicht nur noch um nen Kleinstbetrag geht...
Kathrin78
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 14.08.2008, 10:43

#9

20.11.2008, 09:01

Vielen Dank für eure Hilfe! Dann probier ich das mal so. :thx
Antworten