Gegnerische KFz-Versicherung zahlt zu viel!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gabrielle
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#11

19.11.2008, 16:48

ich würde als Zinseinnahme verbuchen. Bei 20,00 Euro kommt das hin bei der Hauptforderung

LG Gabrielle
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Soenny
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#12

19.11.2008, 16:53

Bei einer Unfallschadenregulierung Zinsen? Ohne Urteil?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#13

19.11.2008, 17:10

also als Zinseinnahme würde ich das auch nicht verbuchen...
samara
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#14

24.11.2008, 07:01

Hallo! In unserem oben geschilderten FAll gibt es eine Wende! Ihr werdet es nicht glauben - heute kam ein Scheck mit unseren Gebühren (auf den Cent genau). Jetzt sieht es so aus, dass mit dem ersten Scheck anstatt 1.800 der BEtrag von 2.800 gezahlt wurde (wie unser MA in der Klage beantragt hatte). Kann ich jetzt den Rest an den MA als Fremdgeld auszahlen oder muss ich melden, dass wir 1.000 EUR zu viel erhalten haben. Falls ich das an den MA weiterleite, muss ich ihn dann warnen, dass er das Geld eventuell zurückbezahlen muss??? HILFE!!!

P.S. ich hatte mich zwischendurch noch nicht bei der gegn. Haftpflicht gemeldet und um Ausfestellung gebeten... Der heutige Scheck kam unaufgefordert...
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Soenny
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#15

24.11.2008, 07:06

Ich würde es nicht auszahlen an den Mandanten! Die Versicherung anschreiben, eine Aufstellung beifügen, was von denen zu zahlen ist und den Rest an die Versicherung zurück überweisen.

Sorry, aber das sind schon abenteuerliche Ideen. Überschuß auf Zinsen, Überschuß auf Honorar, Überschuß an Mandant :roll: Alles, was nicht euch oder dem Mandanten zusteht, ist kurzfristig an die Versicherung zu erstatten.
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