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Re: KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.11.2019, 09:22
von icerose
rena hat geschrieben:
26.11.2019, 09:10

Im Anerkenntnisurteil ist nun formuliert, dass der Streitwert bis zur Antragsumstellung und Teilklagerücknahme 1.171,67 € beträgt und danach 887,03 €.

Ich würde jetzt für die VG und TG den höheren Streitwert nehmen, aber wofür soll dann der Nachtrag "für die Zeit danach 887,03 €" gut sein? :kopfkratz
Guten Morgen, rena,
würd ich auch so machen, weil der Antrag erst NACH Erörterung mit dem Gericht umgestellt wurde, die TG da aber schon entstanden war.
Allerdings kann der Nachsatz bedeuten, dass genau das (TG aus vollem Wert) verhindert werden soll.

Re: KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.11.2019, 10:43
von rena
:thx

Re: KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.11.2019, 18:37
von Feldhamster
Vielleicht kennt das Gericht die Rechtsprechung nicht, dass nur ein Streitwert festgesetzt werden soll, siehe https://www.zpoblog.de/kg-keine-gestaff ... stsetzung/

Re: KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 27.11.2019, 09:19
von icerose
Danke, Feldhamster. :daumen