KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Suza
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 01.10.2007, 18:11
Wohnort: Nürnberg

#1

18.11.2008, 12:05

Hallöchen zusammen!

Haben Klageschrift eingereicht. Jetzt hat Gegenseite die Forderung anerkannt. Haben Anerkenntnisurteil erhalten.

Welche Gebühren kann ich abrechnen?
afuelling
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 04.03.2008, 15:27
Wohnort: Hofgeismar

#2

18.11.2008, 12:23

Hallo!

Meines Erachtens:

3100
(eventuell 7000)
7002
7008

Viele Grüße
Andrea
Suza
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 01.10.2007, 18:11
Wohnort: Nürnberg

#3

18.11.2008, 12:26

Ok vielen Dank.

So wollte ich auch abrechnen, war mir aber nicht sicher.

Dankeschööööööööön :-)
Tivi29
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 97
Registriert: 07.07.2007, 17:38

#4

18.11.2008, 12:37

Man kann aber noch die TG 3104 abrechnen, wenn ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde. Oder nicht?
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#5

18.11.2008, 12:38

die Terminsgebühr gibs auch noch
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Suza
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 01.10.2007, 18:11
Wohnort: Nürnberg

#6

18.11.2008, 13:39

Also kann ich die volle Terminsgebühr auch nehmen, oder????
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#7

18.11.2008, 13:44

Genau
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
NickyS
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 16.07.2007, 14:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Stuttgart

#8

18.11.2008, 13:46

Wenn Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergeht, fällt die Terminsgebühr an (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18. Auflage, zu Nr. 3104 VV, Rd. 47)
Suza
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 01.10.2007, 18:11
Wohnort: Nürnberg

#9

18.11.2008, 14:02

Dankeschöööön an alle.
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#10

26.11.2019, 09:10

Guten Morgen,

wir haben Abmahnkosten eingeklagt aus einem GW von 20.000,00 €, das waren 1.171,67 €.

Im Gerichtstermin wurde erörtert, dass das Gericht die Abmahnkosten aus einem GW von 10.000,00 € zusprechen würde. Daraufhin wurde quasi unser Antrag umgestellt und teilweise zurückgenommen und die Beklagte hat anerkannt, das ist dann eine Zahlung von 887,03 €.

Im Anerkenntnisurteil ist nun formuliert, dass der Streitwert bis zur Antragsumstellung und Teilklagerücknahme 1.171,67 € beträgt und danach 887,03 €.

Ich würde jetzt für die VG und TG den höheren Streitwert nehmen, aber wofür soll dann der Nachtrag "für die Zeit danach 887,03 €" gut sein? :kopfkratz
Antworten