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KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 18.11.2008, 12:05
von Suza
Hallöchen zusammen!

Haben Klageschrift eingereicht. Jetzt hat Gegenseite die Forderung anerkannt. Haben Anerkenntnisurteil erhalten.

Welche Gebühren kann ich abrechnen?

Verfasst: 18.11.2008, 12:23
von afuelling
Hallo!

Meines Erachtens:

3100
(eventuell 7000)
7002
7008

Viele Grüße
Andrea

Verfasst: 18.11.2008, 12:26
von Suza
Ok vielen Dank.

So wollte ich auch abrechnen, war mir aber nicht sicher.

Dankeschööööööööön :-)

Verfasst: 18.11.2008, 12:37
von Tivi29
Man kann aber noch die TG 3104 abrechnen, wenn ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde. Oder nicht?

Verfasst: 18.11.2008, 12:38
von PeeDee
die Terminsgebühr gibs auch noch

Verfasst: 18.11.2008, 13:39
von Suza
Also kann ich die volle Terminsgebühr auch nehmen, oder????

Verfasst: 18.11.2008, 13:44
von PeeDee
Genau

Verfasst: 18.11.2008, 13:46
von NickyS
Wenn Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergeht, fällt die Terminsgebühr an (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18. Auflage, zu Nr. 3104 VV, Rd. 47)

Verfasst: 18.11.2008, 14:02
von Suza
Dankeschöööön an alle.

Re: KFA-Gebühren, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 26.11.2019, 09:10
von rena
Guten Morgen,

wir haben Abmahnkosten eingeklagt aus einem GW von 20.000,00 €, das waren 1.171,67 €.

Im Gerichtstermin wurde erörtert, dass das Gericht die Abmahnkosten aus einem GW von 10.000,00 € zusprechen würde. Daraufhin wurde quasi unser Antrag umgestellt und teilweise zurückgenommen und die Beklagte hat anerkannt, das ist dann eine Zahlung von 887,03 €.

Im Anerkenntnisurteil ist nun formuliert, dass der Streitwert bis zur Antragsumstellung und Teilklagerücknahme 1.171,67 € beträgt und danach 887,03 €.

Ich würde jetzt für die VG und TG den höheren Streitwert nehmen, aber wofür soll dann der Nachtrag "für die Zeit danach 887,03 €" gut sein? :kopfkratz