Strafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

14.11.2008, 10:45

Hallo ich brauch bitte Hilfe.

Wir haben ein Steuerstrafverfahren beim Finanzamt, das Finanzamt hat die Sache dann an die Staatsanwaltschaft abgegeben, damit die über den Strafbefehl entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Kann ich hier jetzt eine Grundgebühr und Verfahrensgebühr abrechnen?????

Grüße und vielen Dank...
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butterflybabe
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#2

14.11.2008, 10:53

Kann ich hier jetzt eine Grundgebühr und Verfahrensgebühr abrechnen?????
Ja, warum nicht?

Die Grundgebühr fällt für die erstmalige Einarbeitung in die Sache an und die Vorverfahrensgebühr für das Verfahren bei der STA.
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Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
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#3

14.11.2008, 10:57

:zustimm
Liebe Grüße

Steffi_1986
Gast

#4

14.11.2008, 11:55

Danke...

War mir unsicher weil mein Chef meinte es gäbe nur eine Grundgebühr.
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Adora Belle
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#5

14.11.2008, 12:43

Naja, kommt drauf an was Ihr gemacht habt.
Gast

#6

14.11.2008, 13:26

an die Staatsanwaltschaft haben wir nur einen Schriftsatz geschickt
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Adora Belle
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#7

14.11.2008, 13:44

Akteneinsichtsantrag oder darüber hinaus ne Stellungnahme/Einstellungsantrag/Beweisantrag o.ä.?

Bei allem, was über eine (erste) Einarbeitung hinausgeht, entsteht auch die Verfahrensgebühr. Ggf hier auch noch die 4141. Aber wenn Dein Chef sogar nur die GG will, muß man darüber evtl gar nicht nachdenken.
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sunshine24
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#8

14.11.2008, 18:07

Ggf hier auch noch die 4141.
Genau, wenn dein Chef an der Einstellung des Verfahrens mitgewirkt hat, bekommt er auch noch zusätzlich diese Vefahrensgebühr nach 4141!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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