Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:
Unser SW ist sagen wir 5.000,00 €. Jetzt wurde außergerichtlich verglichen das die Gegenseite 3.000,00 € zahlt.
Also rechne ich ab die Geschäftsgebühr sowie die 1,5 Vergleichsgebühr jeweils aus einem Streitwert von 5.000,00 €. So ist das doch korrekt!?
Nun hat uns die gegnerische Versicherung aber gelürzt weil sie der Meinung ist die Vergleichsgebühr wird aus einem SW von 3.000,00 € genommen.
Welche Vorschroft kann ich der Versicherung nun angeben um zu beweisen das unsere KR korrekt ist?
Gegenstandswert bei Vergleichsgebühr
jaAlso rechne ich ab die Geschäftsgebühr sowie die 1,5 Vergleichsgebühr jeweils aus einem Streitwert von 5.000,00 €. So ist das doch korrekt!?
Aber für den GW spielt es keine Rolle, worauf man sich vergleicht, sondern worüber!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 434
- Registriert: 10.11.2008, 17:22
- Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm
Hallo,
welche Versicherung zahlt denn nicht? Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss bei Verkehrsunfällen ja nur Einigungsgebühr aus dem zahlen, was sie angewiesen hat und - ausnahmsweise - nicht aus dem Wert, worüber man sich vergleicht. Die Differenz kann man dann bei RS abrechnen.
Gruß
Micsi11
welche Versicherung zahlt denn nicht? Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss bei Verkehrsunfällen ja nur Einigungsgebühr aus dem zahlen, was sie angewiesen hat und - ausnahmsweise - nicht aus dem Wert, worüber man sich vergleicht. Die Differenz kann man dann bei RS abrechnen.
Gruß
Micsi11
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Die gg. HPF bezahlt immer (!) nur aus dem regulierten Wert und niemals aus dem, der geltend gemacht wurde (wären die ja auch sehr blöde).
Die Versicherung hat daher schon Recht. Die Differenz könnt ihr euch aber beim Mandanten holen.