Untervollmacht Bußgeldverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

13.11.2008, 09:18

Also wir waren als Unterbevollmächtigte in einer Bußgeldangelegenheit tätig und haben einen Termin wahrgenommen. Kann ich jetzt gegenüber den Hauptbevollmächtigten nur die Terminsgebühr abrechnen oder auch die Grund- und Verfahrensgebühr?
inki
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#2

13.11.2008, 09:59

HILFE!!!!!! Wer kann es mir sagen????
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Adora Belle
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#3

13.11.2008, 10:53

Habt Ihr denn keine Vereinbarung getroffen?
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