Außergerichtlich un dann Widerspruchseinlegung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Mondschein
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 05.09.2007, 22:22
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#1

12.11.2008, 12:02

Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Wir haben mit der Gegenseite korrespondiert, (Ca. 100 €) anschließend hat die Gegnseite Mahnbescheid erlassen und gegen diesen Mahnbescheid (ca. 150,00 €) haben wir Widerspruch eingelegt.

Wie ist abzurechnen?

1,3 Gebühr 2300 von 100,00 €
0,5 Gebühr 3307 von 150,00 €
+ Auslagen und MwSt.

Wie ist das mit der Anrechnung?

Danke für eure Antwort

LG Mondschein
susannen aus s.

#2

12.11.2008, 12:13

Ich denke, auch hier muss die GG angerechnet werden, allerdings nur aus dem Wert 100,00 €. Kann dein Programm Anrechnungen? Wenn ich bei RA-Micro eine GG mit einer anderen Verfahrensgebühr (hier Widerspruch) zusammenbringe, dann rechnet RA-Micro brav selbst an, bzw., fragt an, ob eine Anrechnung erfolgen soll. Ich kenn aber dein Programm nicht, versuchs doch vielleicht mal.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#3

12.11.2008, 12:14

Hallo,

also ich denke, da musst du genauso anrechnen. Halt nur aus EUR 100,00, weil du ja nur über diesen Betrag außergerichtlich tätig warst. Also ne 1,3 Geschäftsgebühr aus EUR 100,00, eine 0,5 Gebühr aus EUR 150,00 abzgl. eine 0,65 Gebühr aus EUR 100,00, 2 x Auslagenpauschale und USt.

Grüße,

Micsi11
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

12.11.2008, 12:29

Da ist doch gar kein Gebührensprung drin.
susannen aus s.

#5

12.11.2008, 12:31

Stimmt!!!!!!!!!!!!! Trotzdem muss es ja korrekt aufgeführt sein. Die Anrechnung muss dann auch nicht mit 0,65 erfolgen, weil eine 0,65 angerechnet auf eine 0,5 ja ein Minus bedeuten würde!!! Ich habe die genaue Vorschrift aber nicht im Kopf und bin jetzt auch zu faul nachzusehen. Sorry!
Antworten