KFA-Gebühren, Klage zurückhgenommen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1

12.11.2008, 11:57

Hallo.

Ich soll KFA machen. Kläger hat Klage erhoben und nunmehr zurückgenommen.

Was kann ich alles abrechnen?

1,3 Verfahrensgebühr + Auslagen + MwSt
Micsi11
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#2

12.11.2008, 12:17

Hallo,

ja. Außer ihr wart außergerichtlich tätig. Dann musst du ja die Geschäftsgebühr anrechnen in entsprechender Höhe.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#3

12.11.2008, 12:21

1,3 Verfahrensgebühr + Auslagen + MwSt
ja - das würde ich in den Antrag nehmen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Suza
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#4

12.11.2008, 14:18

Ok danke.
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