Freistellungsanspruch ?
Verfasst: 11.11.2008, 10:44
Mein Chef hat mir folgenden Vermerk hinterlassen:
Bitte die Kostenfestsetzung veranlassen (kein problem für mich) Im übrigen sind wir Kläger und es ist ein VU ergangen
Dann hat ja die Dame vom Gericht die Angewohnheit immer uns nicht zu glauben, dass der Mandant die Gebühren bei uns im vornhinein zahlt. Jetzt lassen Sie sich mal was einfallen bzgl. des Freistellungsanspruchs. Irgendwo in der ZPO eine Möglichkeit gegeben, den Titel umzuschreiben bei Nachweis der Zahlung, dass man aus dem Urteil vollstrecken kann.
Wisst ihr was der damit meinen könnte?
Bitte die Kostenfestsetzung veranlassen (kein problem für mich) Im übrigen sind wir Kläger und es ist ein VU ergangen
Dann hat ja die Dame vom Gericht die Angewohnheit immer uns nicht zu glauben, dass der Mandant die Gebühren bei uns im vornhinein zahlt. Jetzt lassen Sie sich mal was einfallen bzgl. des Freistellungsanspruchs. Irgendwo in der ZPO eine Möglichkeit gegeben, den Titel umzuschreiben bei Nachweis der Zahlung, dass man aus dem Urteil vollstrecken kann.
Wisst ihr was der damit meinen könnte?