Abrechnung Familienrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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AyumiJoseline
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#1

10.11.2008, 15:08

Muss hier ne FamR-Sache abrechnen.
Haben Klage (Pkh) auf Scheidung und Versorgungsausgleich eingereicht. Dazu gab es einen Termin. Dort wurde dann die VA abgetrennt. Haben dann nen SW für Scheidung von 5330,- und für VA vorläufig 2000,-.
Meine erste frage, wie rechne ich nu PKH ab?

So nun mein 2. problem. Soll jetzt mit Partei wegen der Sonstigen Ansprüche abrechnen, Unterhalt, Hausrat und Zugewinn....find in der Akte aber NULL Anträge oder irgendwelche genauen Angaben zu den Beträgen? gibt es für Unterhalt und Zugewinn denn irgendeinen Normwert oder wie ermittel ich die????
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zenzi75
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#2

10.11.2008, 15:17

zunächst:
ScheidungsANTRAG nicht Scheidungsklage!

ich will nicht belehren, aber das ist ein Unterschied... bitte unbedingt darauf achten. In dem Falle sind es nämlich Antragsteller und Antragsgegner... aber Achtung:
UnterhaltsKLAGE

ansonsten:
Abrechnung
1,3 Verf. nach GW 7330,00 EUR
1,2 Termin nach GW 7330,00 EUR

später wenn VA abgeschlossen ist, dann noch einmal prüfen, ob alles schon abgerechnet wurde oder z. B. noch eine Einigungsgebühr dazukommt (z.B. bei Vergleich, daß VA ausgeschlossen wird)...

bezüglich Unterhalt etc. solltest Du überlegen, BerH zu beantragen - geht auch nachträglich... aber es kann sein, daß Du diese nur für alle zusammen nur 1 mal bekommst und nicht je Teilbereich...
herzi
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#3

17.11.2008, 19:55

Bin dabei eine scheidung abzurechnen. haben pkh bewilligt bekommen.
kann ich nun auch zwei ortstermine, die bei unserem mandanten stattgefunden haben, abrechnen?
Bei einem Termin war nämlich auch die ehefrau mit ihrer anwältin zugegen.
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nephele
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#4

18.11.2008, 08:07

das wäre dann ja zweimal die 1,2 TG oder nicht? aber man kann ja nicht im selben verfahren zweimal die gleiche gebühr fordern...soweit ich weiß :wirr:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
susannen aus s.

#5

18.11.2008, 08:34

Die Frage zum Scheidungsantrag und Abrechnung dürfte beantwortet sein.
Die Frage zur weiteren Abrechnung ist nicht so leicht zu beantworten. Du sollst vermutlich außergerichtlich abrechnen. Hausrat ist der anzunehmende Wert der Gegenstände, die herausgegeben oder getauscht oder was auch immer damit geschieht. Hier wirst du in Absprache mit deinem Chef vielleicht schätzen müssen. Der Unterhalt müsste beziffert sein. Der Unterhaltsbetrag der ausgerechnet wurde muss x 12 gerechnet werden. Beim Zugewinn muss eigentlich auch ein fester Betrag errechnet worden sein. Wenn nur eine Beratung stattgefunden hat, wie sich Zugewinn ermittelt, dann müsste dein Chef dir hier ebenfalls etwas dazu sagen können. Da die Mandantschaft PKH hatte, ist doch aber gar nicht zu erwarten, dass es hier um immense Beträge geht. Ich denke, du musst hier mit deinem Chef noch einmal klären, was er eigentlich außergerichtlich abgerechnet haben will. Wenn eine GG angefallen wäre, dann müsstest du in eurer Akte Schriftverkehr haben, mit dem die Gegenseite zur Zahlung oder Herausgabe von Gegenständen aufgefordert wurde. Dann hättest du vermutlich auch Anhaltspunkte für den Gegenstandswert. Findest du so etwas nicht in der Akte, dann hat dein Chef vermutlich über diese Punkte nur beraten und du müsstest mit ihm absprechen, was er sich für Gegenstandswerte vorstellt. Bei Hausrat und Zugewinn könnte man den sogenannten Regelstreitwert 4.000,00 € ansetzen, bei Unterhalt müssten schon monatlich errechnete Beträge vorliegen, um rechnen zu können, es sei denn, dein Chef könnte dir ungefähr sagen, was für Unterhalt in Frage gekommen wäre.
zenzi75
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#6

18.11.2008, 08:34

nephele hat geschrieben:das wäre dann ja zweimal die 1,2 TG oder nicht? aber man kann ja nicht im selben verfahren zweimal die gleiche gebühr fordern...soweit ich weiß :wirr:
:zustimm
susannen aus s.

#7

18.11.2008, 08:35

@herzi: Nein das kannst du nicht. Besprechungstermine sind keine Termine, die gesondert vergütet werden, egal, wohin dein Chef gefahren ist. Solche Termine gehören nun einmal zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Angelegenheit dazu.
zenzi75
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#8

18.11.2008, 08:38

Die Frage zur weiteren Abrechnung ist nicht so leicht zu beantworten. Du sollst vermutlich außergerichtlich abrechnen
Hat doch aber herzlich wenig Sinn! Der Mdt. hatte doch schon im Scheidungsverfahren PKH, da ist der auch nicht in der Lage, die anderen Kosten außergerichtlich selber zu tragen. Also ich würde hier direkt BerH abrechnen, da braucht sie nämlich auch nicht herumzurechnen, da gibts (leider nur) 99,96 EUR und fertig. Dabei ist der GW völlig uninteressant.
herzi
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#9

18.11.2008, 15:03

Also einmal die terminsgebühr ist klar.. Aber das kilometergeld und abwesenheitsgeld meinte ich!
herzi
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#10

18.11.2008, 19:05

??
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