OWI Sache abrechnen ohne Bußgeldbescheid :(

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#1

07.11.2008, 10:12

Ich brauch Hilfe:

Sache:
Verkehrsunfall
unserem Mandanten wird eine Ordnungswidrigkeit von der Polizei vorgeworfen
wir werden eingeschaltet
wir schreiben "so gehts aber nicht"
dann wird das Verfahren nach § 47 von der Polizei wieder eingestellt

so jetzt wollt ich
Grundgebühr
Verfahren vor der Behörde
und Mitwirkung an der Einstellung abrechnen
ABER
ich hab ja gar keinen Bußgeldbescheid und weiß ja nich, ob ich dann "bis 40 euro" oder was nehmen muss wisst ihr??
und nu??
susannen aus s.

#2

07.11.2008, 10:16

Frag deinen Chef, wie hoch das Bußgeld geworden wäre, dann hast du den Wert. Oder sieh selbst im Bußgeldkatalog nach, du hast ja den Vorwurf, der deinem Mandanten gemacht wurde in der Akte. So mache ich das jedenfalls.
zenzi75
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#3

07.11.2008, 10:20

@susannen aus s
:zustimm
rosa

#4

07.11.2008, 10:22

susannen aus s., ich hab als tatvorwurf owi: 101124 ???? damit finde ich dann was? ich hab davon keine ahnung :oops:

und als hauptunfallursache hab ich: 49

hmmmmm
ah aber warte ma hier steht noch:

Tatvorwurf: §1 ABs.. 2. § 49 StVO. § 24 StVG, 1.4 BKat (35,00 €)
StineP

#5

07.11.2008, 10:39

Hallo Süße... hatte neulich genau den selben Mist....

Du musst tatsächlich im Bußgeldkatalog schauen, was er bekommen hätte... MOMENt

... ja, sind wohl 35 €
japp... musst die 35 € zugrunde legen....
rosa

#6

07.11.2008, 10:45

StineP, GEIL DAAANNKKEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!
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Adora Belle
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#7

07.11.2008, 11:03

@Immi:

Die Nr. 101124 stammt aus dem "bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog". Darin sind alle Verkehrs-OWis mit 6-stelligen Ziffern bezeichnet, die die Polizei intern verwendet.

Für Dich interessant ist die 1.4 - die gehört zum bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, und da findest Du alle Verstöße mit Regelbußgeld/-verwarngeld.

Erklärt ist das hier

http://www.verkehrslexikon.de/Module/BGKatalog.htm

sehr gut. Aber bei Dir stand es ja auch im Verwarnschreiben hübsch übersichtlich dabei.
rosa

#8

07.11.2008, 11:09

Adora Belle, na das nenn ich mal ne erklärung!!!! VIELEN VIELEN DANK!!!!!!
susannen aus s.

#9

07.11.2008, 11:48

Wow, Andora Belle ist der Erklärbär!!! :thx Obwohl ich ja gestehen muss, dass ich das meinen Chef machen lasse, der findet das tausendmal schneller als ich (wahrscheinlich, weil er selbst ständig Bußgelder bekommt)!
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Mietzemau
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#10

07.06.2010, 10:41

Hallo,

ich steh da heute ein wenig auf der Leitung, weil lange nichts mit zu tun gehabt. Ich hab hier ebenfalls eine Bußgeldsache, die nach § 46 Abs. 1 Owig eingestellt wurde. War eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Ich hab im Bußgeldkatalog schon nachgeschaut. Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen wäre, hätte die Höhe des Bußgeldes 120,00 € betragen. Wir haben Akteneinsicht beantragt und auch bekommen...Verfahren wurde dann eingestellt. Ich habe jetzt die Grundgebühr Nr 5100 VV rausgesucht. Entsteht hier trotzdem noch eine Verfahrensgebühr? Ich hab von den Sachen nicht wirklich Ahnung und brauch hier eure Hilfe. :(

Vielen Dank schon mal.
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