hallo,
wir haben einen mandanten der seine REchnung nicht gezahlt hat, wir wollen jetzt mahnen bzw. haben schon zweimal gemahnt.
nun meinte mein chef, wir wollen mahngebühren geltend machen
gibt es dafür eine nummer im rvg?
danke
niesel
Mahnung wegen nichtgezahlter Rechnung
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein! Das sind keine "Gebühren", das sind Mahnkosten. Schreib einfach dazu "zzgl. Mahnkosten", 2,50 € z.B. oder 5 €, ist ja schon die 3. Mahnung. Ich würde allerdings einen MB machen
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- nici77
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JSanny. Wenn der Mandant schon bei 2 Mahnungen nicht reagiert hat, warum sollte er dann auf die 3. Mahnung reagieren. Ich mach hier auch dann immer gleich nen MB.
Liebe Grüße nici77
Liebe Grüße nici77
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grundsätzlich mahnen wir auch 3 mal an... erst nur eine Zahlungserinnerung (man kann ja auch mal was übersehen haben), dann folgt einfache Mahnung und als letztes die Mahnung mit Androhung Gerichtsverfahren... Wir schicken dem Mdt. auch immer schon vorgefertigte Überweisungsträger mit, so daß die nicht mal mehr großartig denken, sondern nur noch den Schein bei der Bank einreichen brauchen...
Mahnkosten machen wir eigentlich gar nicht geltend...
Mahnkosten machen wir eigentlich gar nicht geltend...
Machen wir auch so... wir machen auch nie Mahngebühren geltend...erst nur eine Zahlungserinnerung (man kann ja auch mal was übersehen haben), dann folgt einfache Mahnung und als letztes die Mahnung mit Androhung Gerichtsverfahren..
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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