Mahnung wegen nichtgezahlter Rechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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niesel
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#1

06.11.2008, 08:04

hallo,
wir haben einen mandanten der seine REchnung nicht gezahlt hat, wir wollen jetzt mahnen bzw. haben schon zweimal gemahnt.
nun meinte mein chef, wir wollen mahngebühren geltend machen

gibt es dafür eine nummer im rvg?

danke
niesel
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Soenny
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#2

06.11.2008, 08:11

Nein! Das sind keine "Gebühren", das sind Mahnkosten. Schreib einfach dazu "zzgl. Mahnkosten", 2,50 € z.B. oder 5 €, ist ja schon die 3. Mahnung. Ich würde allerdings einen MB machen ;)
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nici77
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#3

06.11.2008, 08:21

:zustimm JSanny. Wenn der Mandant schon bei 2 Mahnungen nicht reagiert hat, warum sollte er dann auf die 3. Mahnung reagieren. Ich mach hier auch dann immer gleich nen MB.

Liebe Grüße nici77 Bild
Liebe Grüße nici77
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charly03
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#4

06.11.2008, 09:02

:zustimm Eine dritte Mahnung wird ihn sicher auch nicht zur Zahlung bewegen -> MB!
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
zenzi75
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#5

06.11.2008, 09:12

grundsätzlich mahnen wir auch 3 mal an... erst nur eine Zahlungserinnerung (man kann ja auch mal was übersehen haben), dann folgt einfache Mahnung und als letztes die Mahnung mit Androhung Gerichtsverfahren... Wir schicken dem Mdt. auch immer schon vorgefertigte Überweisungsträger mit, so daß die nicht mal mehr großartig denken, sondern nur noch den Schein bei der Bank einreichen brauchen...

Mahnkosten machen wir eigentlich gar nicht geltend...
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Smilie
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#6

06.11.2008, 10:03

erst nur eine Zahlungserinnerung (man kann ja auch mal was übersehen haben), dann folgt einfache Mahnung und als letztes die Mahnung mit Androhung Gerichtsverfahren..
Machen wir auch so... wir machen auch nie Mahngebühren geltend...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Bina
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#7

06.11.2008, 10:20

also ich würd auch direkt mb machen...
Lg Bina
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