DRINGEND! Mahnbescheid Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gelini
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#1

05.11.2008, 13:28

Hallo ihr!

Ich hab da ma ne Frage. Weiß ni, ob ich vielleicht bloß aufm Schlauch stehe :doof

Also es ist so, dass wir im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren gegen 3 Gesamtschuldner 3 verschiedene Mahnbescheide beantragt haben. 2 haben wir auch bekommen, der 3. ist in Widerspruch gegangen. Für die anderen beiden haben wir jeweils einen VB erhalten.

Wie rechne ich das jetzt ab? Bekomme ich für jeden Antrag eine Gebühr oder für die drei Anträge insgesamt eine?

Danke euch ganz dolle für eure Hilfe!

LG Gelini
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ciryll
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#2

05.11.2008, 13:43

hast du drei gesonderte mahnbescheidsanträge gestellt? oder alle 3 schuldner als gesamtschuldner in einen antrag? (letzteres wäre meines erachtens richtig gewesen) Dann gibt es eine gebühr
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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Gelini
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#3

05.11.2008, 13:47

Also meine Kollegin hat mich gerade gefragt... sie hat die Sache bearbeitet. Es ist wohl im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren so, dass man gegen jeden Gesamtschuldner einen extra Antrag stellen muss. So haben wir das auch getan.
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ciryll
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#4

05.11.2008, 13:50

mhm...sorry das hab ich so nicht gewußt..ich glaub mein letzter mb im arbeitsrecht ist 10 jahre her....

also ich denke dann sind da ja auch 3 mal gk angefallen und bei gericht als 3 angelegenheiten behandelt worden, oder? dann würde ich auch 3 mal abrechnen
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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