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0,8 für Protokollierung eines Vergleichs

Verfasst: 05.11.2008, 07:11
von Rumpelstilzchen
Hallo Leute,

kann´s mir mal jemand erklären? Ich hab immer noch nicht kapiert, WANN diese Gebühr anfällt. Was muss da geschehen?

Danke
R

Verfasst: 05.11.2008, 08:28
von susannen aus s.
Deine Frage ist ein bißchen schwammig, aber ich glaube, ich weiß, was du wissen möchtest. Also, du hast einen Rechtsstreit. Im Termin zur mündlichen Verhandlung wird ein Vergleich geschlossen, in dem "nicht anhängige" Ansprüche mit verglichen werden. D. h., es geht um Ansprüche, die bisher noch gar keine Rolle in dem Rechtsstreit gespielt haben. Beispiel: Darlehensforderung über 2.000,00 € eingeklagt. Der Kläger hat noch eine weitere Forderung gegen den Beklagten aus einem Kaufvertrag über 1.000,00 €. Im Verhandlungstermin schließen die Parteien einen Vergleich, wonach der Beklagte 2.500,00 € an den Kläger zahlt und die weitere Forderung über 1.000,00 € mit erledigt wird. Da die weitere Forderung nicht anhängig war, erhältst du 1,3 VV 3100 aus 2.000,00 €, 0,8 VV 3101 Nr. 2, zusammen jedoch nicht mehr, als 1,3 aus 3.000,00 €, gem. § 15 RVG, also Anrechnung muss geprüft werden. Dann erhältst du 1,2 VV 3104 aus 2.000,00 €, 1,0 VV 1003 aus 2.000,00 € und 1,5 VV 1000 aus 1.000,00, jedoch wiederum nicht mehr als 1,5 VV 1000 aus 3.000,00 €, gem. § 15 RVG, also auch hier Anrechnung prüfen!!!
Alle Klarheiten beseitigt? :laber

Verfasst: 05.11.2008, 08:30
von 13
:good :daumen

Verfasst: 05.11.2008, 08:34
von engerl86
Aber bei deinem Beispiel susannen würde die Terminsgebühr aus 3.000,00 € anfallen. Es wurde darüber ja auch mit verhandelt.

Verfasst: 05.11.2008, 08:36
von susannen aus s.
Nein, das stimmt nicht!!! Die Terminsgebühr erhöht sich nicht. Die geführte Verhandlung über den Vergleich wird mit der Vergleichsgebühr abgegolten!!!

Verfasst: 05.11.2008, 09:06
von engerl86
wir haben das schon so gelernt in der berufschule und machen das auch in der kanzlei immer so.

Verfasst: 05.11.2008, 09:10
von Smilie
ich gestehe, dass ich es auch immer so gemacht habe.. gibts dazu ne Kommentierung...?

Verfasst: 05.11.2008, 09:12
von Smilie
so, hier aber: Müller-Rabe; RVG-Kommentar, VV 3104 RN 71 (18. Auflage)

Verfasst: 05.11.2008, 09:18
von turmalin
Hallo Smilie,

habe im Parallel-Posting schon meine Meinung dargelegt. Habe leider nur Madert/Enders. Kannst Du den Teil des Kommentars evtl. mal eingeben?
Danke

Verfasst: 05.11.2008, 09:23
von Smilie
ähm joar - ich suchs mal eben nochmal raus.